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AHO Aktuell - 25.10.2001

Deutschland bald frei von der Aujeszky-Krankheit


(ZDS) - Mit der Kommissions-Entscheidung 2001/746/EG vom 17.10.2001 werden
die deutschen Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg,
Bremen und Berlin aus der Liste der Gebiete gestrichen, in denen genehmigte
Tilgungsprogramme gegen die Aujeszky-Krankheit beim Schwein durchgeführt
werden. Diese Länder gelten damit als AK-frei. Jetzt fehlen nur noch Bayern,
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auch für diese Länder sollte
schnellstmöglich die Anerkennung beantragt werden. Stichtag ist der 1. Juli
2002. An diesem Tag tritt eine neue EU-Entscheidung (2001/618/EG) in Kraft.
Sie faßt die bisherigen Entscheidungen 93/24/EWG bzw. 93/244/EWG zusammen,
in denen Garantien für den Schutz von AK-freien Regionen geregelt sind.
Gleichzeitig sind diese Schutzgarantien deutlich erweitert und verschärft
worden, so dass es voraussichtlich zu einer erheblichen Einschränkung des
Tierverkehrs von sogenannten Artikel-9-Regionen (in der Sanierungphase)
nach Artikel-10-Regionen (AK-frei) kommen wird.
Schlachtschweine dürfen z.B. von Art.-9- in Art.-10-Regionen (zur direkten
Schlachtung) nur noch verbracht werden, wenn u.a. im Herkunftsbetrieb und
im 5-km-Radius seit 12 Monaten keine AK-Anzeichen festgestellt werden konnten.
Auch darf innerhalb der letzten 12 Monate nicht gegen AK geimpft und es
dürfen in dieser Zeit keine Tiere mit geringerem Gesundheitsstatus einge-
stallt worden sein. Außerdem müssen sie mindestens 90 Tage vor ihrem Versand
im Betrieb gehalten worden sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden
können, müssen die Tiere mindestens 15 Tage vor dem Versand geimpft und seit
30 Tagen im Lieferbetrieb gehalten worden sein. Insbesondere für nicht aus-
gelastete Schlachtbetriebe in Art.-10-Regionen dürften sich erhebliche
Probleme ergeben, wenn es nicht gelingt, für die Überschuß-Regionen in NRW
und Niedersachsen bis zu 1. Juli 2002 den Status der AK-Freiheit zu erlangen.
Schwierigkeiten dürften sich auch für Schlachtschweineimporte aus benach-
barten EU-Ländern ohne AK-Status ergeben, z.B. aus Belgien und den
Niederlanden.
 



 

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