Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 24.10.2001

Neue Tierverkehrskontrolle: Umfassende Datenbereinigung ist nötig


Bern (BVET) - Zwei Jahre nach dem Start der Tierverkehrsdatenbank der Schweiz
ist die Qualität der Daten nach wie vor ungenügend, weil ein Viertel der Rind-
viehhalter und Schlachtbetriebe ihre Meldungen an die Datenbank gar nicht oder
nicht korrekt ausführt. Aus diesem Grund führen das Bundesamt für Veterinär-
wesen der Schweiz, die TVD AG als Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank und
die kantonalen Veterinärämter in diesem Herbst eineumfassende Datenbereinigung
durch. Dabei wird den Betrieben, die Probleme haben, auch die Möglichkeit
geboten, persönliche Beratung vor Ort zu beanspruchen.

Die Folgen der grossen Zahl von nicht ausgeführten oder unkorrekten Meldungen
an die TVD sind gravierend, weil dadurch das Funktionieren der gesamten Tier-
verkehrskontrolle auf dem Spiel steht. Eine schlecht konsolidierte Rinder-
datenbank macht sie als Instrument der Seuchenbekämpfung wertlos, gefährdet
die Marktöffnung, erfordert vermehrte Kontrollen und führt dadurch zu einer
Kostensteigerung. Darunter haben nicht zuletzt auch diejenigen Rindviehhalter
zu leiden, die ihre Meldungen korrekt ausführen. Gleichzeitig wird eine
lückenlose Rückverfolgbarkeit verunmöglicht und damit das Konsumentenver-
trauen belastet. Es geht also um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen
Tierverkehrskontrolle.

Um diese Missstände zu beheben, wird in den nächsten Wochen mit grossem
Aufwand eine umfassende Datenbereinigung durchgeführt. In einem ersten
Schritt erhalten alle Rindviehhalter einen Brief der TVD AG mit der Auf-
forderung, ihren Beitrag zu einer gezielten Datenbereinigung zu leisten. Wer
bis heute nicht korrekt gemeldet hat, erhält die Anweisungen, was er zu
unternehmen hat. Damit soll beispielsweise erreicht werden, dass Tiere aus
dem System eliminiert werden, die geschlachtet wurden, ohne dass eine
Schlachtungsmeldung an die TVD erfolgt ist und Tiere erfasst werden, die
ohne Meldung an die Datenbank mit einer TVD-Nummer markiert worden sind.
In diesen Schreiben wird denjenigen Rindviehhaltern, die Probleme mit dem
Meldewesen haben, auch eine gezielte Beratung vor Ort angeboten. Zu diesem
Zweck stehen in allen Kantonen regionale Berater zur Verfügung, die speziell
für diese Aufgabe ausgebildet werden. In die Aktion werden auch die Schlacht-
betriebe miteinbezogen, da sich ihre mangelnde Meldedisziplin gravierend
auf das ganze System auswirkt.

In einem zweiten Schritt wird dann jedem Rindviehhalter eine Bestandes-
kontrolle zugestellt, damit er überprüfen kann, ob der in der Datenbank
registrierte Tierbestand mit dem effektiven Tierbestand übereinstimmt.
Diese Bestandeskontrollen werden später in regelmässigen Abständen allen
Rindviehhaltern von der TVD zugestellt.

Nach dieser umfassenden Datenbereinigung werden ab 2002 bei denjenigen
Betrieben, die ihren Meldeauftrag nicht korrekt erledigen, strengere
Vollzugsmassnahmen mit Anzeigen, Bussen und Sperrmassnahmen unumgänglich.

Bern, den 24.10.2001
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de