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AHO Aktuell - 24.10.2001

Bundesregierung hat Vorsorge gegen Bio-Terrorismus getroffen


Bonn (bmvel) - In der EU gibt es - unabhängig von der aktuelle Krisensituation
- ein erprobtes Schnellwarnsystem zur gegenseitigen Unterrichtung über gesund-
heitliche Risiken durch Lebensmittel. Deutschland hat im Rahmen dieses Systems
- ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten - gegenüber der Europäischen
Kommission feste Ansprechpartner benannt, die jederzeit erreichbar sind.
Außerdem sind die Informationswege für die Verteilung von Informationen
("Schnellwarnungen") zu den Bundesländern und zur betroffenen Wirtschaft
systematisch festgelegt. "So ist sichergestellt, dass Informationen über
gesundheitliche Risiken bei Lebensmitteln oder eventuelle Anschläge auf
Lebensmittel in kürzester Zeit an alle betroffenen Stellen weitergeleitet
werden und geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können", so der
Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller.

Müller wies darauf hin, dass Fachleute des Ministeriums heute in Brüssel
mit der EU-Kommission darüber beraten, ob eventuell zusätzliche Sicherheits-
vorkehrungen zu treffen sind. Außerdem werde darüber sowohl im Rahmen inter-
ministerieller Arbeitsgruppen als auch mit den Verantwortlichen in den
Bundesländern gesprochen.

"Darüber hinaus haben wir unsere Fachleute gebeten, uns vorsorglich kurz-
fristig eine Bewertung des mit Lebensmitteln verbunden Risikos im Zusammen-
hang mit 'Bioterrorismus' zu geben", so Müller. Im Vordergrund der fachlichen
Überlegungen stehen dabei vor allem Milzbrand und Clostridium botulinum,
jedoch sollen auch andere relevante pathogene Erreger mit einbezogen werden.
Eine abschließende Stellungnahme der befragten Experten, insbesondere auch
zu den geeigneten Dekontaminationsmaßnahmen im Ereignisfall, wird in Kürze
erwartet.

Ferner sind technisch-logistische Vorsorgemaßnahmen getroffen worden. Dies
betrifft im Einzelnen die Übermittlung von Informationen zu Ansprech-
partnern und Bereitschaftsdiensten der Nationalen Referenzlaboratorien an
die für das Veterinärwesen und die für die Lebensmittelüberwachung zus-
tändigen obersten Veterinärbehörden sowie die Übermittlung von Informationen,
bzw. von Ansprechpartnern in den Bereichen "Lebensmittelsicherheit/Tierseuchen"
an alle Bundesressorts.
 



 

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