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AHO Aktuell - 17.10.2001

TSE-Risiko bei Schafen europaweit abklären


Bonn (bmvel) - "BSE muss weiter intensiv bekämpft werden. Beim Rind wurden
alle nach derzeitigem Kenntnisstand möglichen Maßnahmen ergriffen, um das
Risiko zu minimieren. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter", so der
Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller.
Dazu gehöre auch die sorgfältige Überprüfung der Situation bei Schafen.
Bereits im Agrarrat am 29. Januar habe Bundesverbraucherministerin Renate
Künast ein Memorandum zur Bekämpfung von Scrapie und verwandten Krankheiten
vorgelegt und auf ein EU-weites Überwachungsprogramm gedrängt. Diese
Forderung habe der EU-Agrarrat am 26. und 27. Februar in einer entsprechen-
den Schlussfolgerung übernommen. Die darauf aufbauende TSE-Verordnung
schreibe ein EU-weites Überwachungsprogramm bei Schafen ab Januar 2002 vor.

Aufgrund von Hinweisen aus Großbritannien, dass bei Untersuchungen an
Probematerial von Schafen aus den Jahren 1990-92 ein positiver TSE-Befund
nicht ausgeschlossen werden könne, hat Müller bereits am 28. September
seine Amtskollegen in den Bundesländern gebeten, das für Beginn 2002
vorgesehene Untersuchungsprogramm vorzuziehen. "Es ist wichtig, möglichst
bald konkrete Daten über die tatsächliche Situation zu bekommen. Nur so
können wir eine verlässliche Risikoabschätzung machen und eventuell
notwendige Sicherheitsvorkehrungen treffen", so der Staatssekretär.

Die Bundesregierung steht in dieser Frage in engem Kontakt mit der EU-
Kommission, die in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Lenkungs-
ausschuss der EU an einer Einschätzung des TSE-Risikos bei Schafen
arbeitet. Sollten sich bei den Beratungen auf europäischer Ebene weitere
Verdachtsmomente ergeben, gibt es bereits ein Szenario über denkbare
zusätzliche Vorkehrungen:

· Fleischhygiene- und lebensmittelhygienerechtliche Schutzmaßnahmen:
Ausweitung des im EU-Recht vorgesehenen stichprobenweise Untersuchungs-
programms gesunder Schlachtschafe (für D in 2002: 14.870 Tiere). Dafür
kämen neben dem Vorziehen der stichprobenweisen Untersuchung die
Einbeziehung auch von 12 bis 18 Monate alten Tieren in die Stichprobe
sowie die Erfassung aller Schlachtschafe (über 12 Monate) in Betracht.

· Angabe der Verwendung von Schaffleisch in Fleischerzeugnissen:
Vollständige Kennzeichnung des Schaffleisch-Anteils, auch bei
weniger als 5 Prozent. Ausweitung der Risikomaterial-Definition.

· Schutzmaßnahmen in Schlachtbetrieben.

Scrapie ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Seit 1945 wurde sie in
Deutschland 13 mal festgestellt. Im Zeitraum von 1991 bis 1999 wurden
12.219 Schafe und Ziegen mit zentralnervösen Störungen untersucht,
davon wurden 3.324 Fälle auf Scrapie überprüft. Im Jahr 2000 wurden
1.045 Scrapie-Untersuchungen durchgeführt, alle mit negativem Ergebnis.
2001 gab es einen Scrapie-Fall.
 



 

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