Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 03.10.2001

Schweiz: Revision des Tierseuchengesetzes


Bern (BVET) - Das Schweizer Tierseuchengesetz soll so geändert werden, dass
der Bund künftig die Möglichkeit hat, bei akuter Bedrohung durch hochan-
steckende Seuchen den Tierverkehr in der Schweiz unverzüglich zu verbieten.
Die amtstierärztlichen Kontrollen der Viehbestände sollen vom Bundesamt für
Veterinärwesen angeordnet und koordiniert werden. Weiter wird die gesetzliche
Grundlage geschaffen, um im Rahmen der BSE-Bekämpfung die Entsorgung von
Fleischabfällen zu finanzieren.

Das Auftreten der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien und weiteren
europäischen Ländern hat gezeigt, dass die Gefahr der Einschleppung hoch-
ansteckender Seuchen nicht gebannt ist, sondern als Folge des freien
Tierverkehrs in der EU eher zugenommen hat. Seuchenpolizeilich gesehen
ist die EU ein einziger Raum; zwischen den Mitgliedstaaten werden keine
grenztierärztlichen Kontrollen durchgeführt. Deshalb drängt es sich auf,
die Grundlage dafür zu schaffen, dass bei bedrohlichen Seuchenausbrüchen
in Europa zusätzlich zu den Einfuhrverboten auch der Tierverkehr in der
Schweiz mit sofortiger Wirkung eingeschränkt oder verboten werden kann.

Die endgültige Ausrottung der BSE stellt für die staatliche Tierseuchen-
bekämpfung eine besondere Herausforderung dar. Als Folge des Verbots der
Verfütterung von Tiermehl an Nutztiere fallen derart hohe Kosten an, dass
der Bund für die Abgeltung der zusätzlichen Entsorgungskosten teilweise
aufkommen muss. Zu diesem Zweck wird ein befristetes Bundesgesetz
vorgeschlagen.

Die Überwachung der Gesundheit der Tiere, der Kennzeichnung der Tiere
und der Aufzeichnungen über den Tierverkehr erfolgt durch Stichproben.
Weitere Kontrollen ergeben sich aus dem Vollzug der Landwirtschafts-
gesetzgebung. Eine gesamtschweizerische Koordination der Kontrollen ist
im Interesse der betroffenen Betriebe unabdingbar. Im gleichen Sinne
wird auch Artikel 181 des Landwirtschaftsgesetzes geändert.

Schliesslich soll der bestehende Artikel über die Hundekontrolle
konkretisiert werden, damit die Aufzeichnungen der Kantone auch für
Massnahmen gegen gefährliche Hunde zur Verfügung stehen.

Der Entwurf für eine Änderung des Tierseuchengesetzes und für ein
befristetes Bundesgesetz über die Beiträge an die zur Ausrottung der
BSE angeordneten Verbrennung von Fleischabfällen sind jetzt in die
Vernehmlassung gegangen. Die Kantone, die Organisationen und weitere
Interessierte sind aufgerufen, ihre Meinungsäusserung bis am
10. Januar 2002 einzureichen.

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de