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AHO Aktuell - 01.10.2001

Tierschutz beim Transport - EP erarbeitet Stellungnahme


(VDV) - Das Europäische Parlament erarbeitet in den Ausschüssen Landwirtschaft
(federführend) und Umwelt (mitberatend) eine Stellungnahme zu künftigen
Maßnahmen und Vorschriftenänderungen in bezug auf den Tierschutz beim
Transport. Der Berichtsentwurf des Agrarausschusses sieht u.a. folgendes als
Handlungsaufforderungen für Änderungen des bestehenden Rechtes vor:

- Die Dauer des Transports von Rindern, Pferden, Ziegen, Schafen und
Schweinen, die nicht für spezifische Zucht- und/oder Sportzwecke
bestimmt sind, muß auf maximal 8 Stunden bzw. 500 Kilometern
begrenzt werden; bei einem Transport von über 4 Stunden oder 250
Kilometern müssen die Tiere die Möglichkeit haben, sich hinzulegen
und frisches Wasser zu trinken;

- für Gebiete, in denen in einem Radius von 500 Kilometern keine oder nur
sehr wenige Schlachthöfe zur Verfügung stehen, kann die Kommission
aufgrund der speziellen geographischen Verhältnisse vorübergehend
Ausnahmen von der unter Ziffer 1 genannten Dauer und den
Bedingungen des Transports machen; die unter Ziffer 1 genannte Dauer
darf jedoch nicht um mehr als 50% zunehmen;

- der Transport von Schlacht- und Nutzvieh zwecks Zusammenführung der
Tiere (Viehmärkte, Sammelplätze, Auktionen) muß auf 4 Stunden bzw.
250 Kilometer beschränkt werden, um die Gefahr der Verbreitung
ansteckender Tierkrankheiten zu begrenzen;

- die Mitgliedstaaten verstärken die Sanktionspolitik im Hinblick auf
Verstöße, und zwar durch abschreckende Geldbußen sowie bei
wiederholten Übertretungen Einziehung der Genehmigung zum
Transport von Tieren;

- die Kommission muß bis zum 1.1.2002 Vorschläge für die unter Ziffer 3
und 4 genannten Regionen vorlegen, um Investitionen in kleine
Schlachthöfe durch Beihilferegelungen und Strukturfonds zu fördern; die
Kommission erstattet jährlich über die Fortschritte Bericht;

- die Kommission muß bis zum 1.1.2002 ein Handlungsprogramm zur
Regionalisierung der Transportkette für Schlachtvieh unterbreiten;
die Kommission sollte ab 1.1.2002 die Zahlung von Ausfuhrerstattungen
für lebende Schlachttiere abschaffen.

- bei der Einfuhr lebender Tiere an den EU-Außengrenzen sollte neben
der tierärztlichen Kontrolle der Tiere auch eine Kontrolle der
Transportfahrzeuge auf Einhaltung der gemeinschaftlichen Lade- und
Wohlbefindensnormen erfolgen, sofern es sich nicht um Tiere handelt,
die innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden, sollten die Tiere am
Bestimmungsort 30 Tage lang in Quarantäne gehalten werden; in dieser
Zeit dürfen keine Tiere aus diesem Betrieb herausgebracht werden.

Der mitberatende Umweltausschuß hatte bereits Anfang September 14
Änderungsanträge seiner Mitglieder gebilligt, die in die gleiche Richtung
zielen. Der Agrarausschuß tagt am 10.10.2001, um über den Bericht und den
darin enthaltenen Entschließungsantrag abzustimmen. Der Verband hat an die
deutschen Abgeordneten des EP-Agrarausschusses eine Stellungnahme
gesandt und im wesentlichen gefordert, daß keine weiteren Verschärfungen der
materiellen Bestimmungen des geltenden Rechtes initiiert werden. Vielmehr
sollte dafür gesorgt werden, daß die geltenden Bestimmungen durchgesetzt
werden. Die von der EG-Kommission in einem Bericht zu diesem Thema
geäußerte Kritik richtet sich nur auf die mangelhafte Transportpraxis, die
als Verstoß gegen geltendes Recht zu werten ist. Der Berichtsentwurf des
Agrarausschusses, der Entwurf einer Stellungnahme des Umweltausschusses
sowie die Änderungsanträge der Abgeordneten des Umweltausschusses
können schriftlich

DVF
Verband der Fleischwirtschaft e.V.
Schedestraße 11
53113 Bonn
 



 

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