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AHO Aktuell - 30.09.2001

Schlechte Aussichten für Speiseresteverfütterung


Der Bundesverband der Nahrungsmittel und Speiseresteverwertung e.V. (BNS)
informiert über den aktuellen Sachstand:

Querfurt (BNS) - Das in der Neufassung der Schweinepestrichtlinie
festgeschriebene Fütterungsverbot für aus Speiseresten hergestellte
Futtersuppe zum 01.07.2002 ist noch nicht endgültig.

Das EU Parlament entscheidet in der 2. Lesung im Herbst diesen Jahres
über einen Änderungsantrag, der eine Verfütterung von Futtersuppe weiter
legalisieren soll.

Die Verordnung über Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte, die
nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, ist noch nicht geltendes
Recht und kann das Fütterungsverbot für Speisereste der Schweinepestricht-
linie außer Kraft setzen, wenn im Rahmen dieser Verordnung nachfolgender
Änderungsantrag vermutlich im Oktober 2001 in der 2. Lesung des EU-
Parlamentes beschlossen werden sollte.

"Die Kommission wird bis Juni 2002 einen Legislativvorschlag unterbreiten,
um die Verwendung von Spültrank zu untersagen, falls nicht die zuständigen
Behörden in den Mitgliedstaaten dessen angemessene Behandlung mit geeigneten,
zur Abtötung von Schweinepest- und MKS-Viren ausreichenden Sterilisierungs-
standards in offiziell anerkannten Verarbeitungsanlagen gewährleisten können
und ein Registriersystem für Spültrank in den Mitgliedstaaten einsatzbereit
ist."

Bei einem Verbot der Speiseresteverfütterung an Mastschweine nach thermischer
Behandlung ist es nicht auszuschließen, daß die Kosten der Tierkörper-
beseitigung auf die Tierhalter umgelegt werden.

Die Schweinemäster, die Flüssigfutter, hergestellt aus Speiseresten, in ihren
Ställen anwenden, sollten dringend versuchen die entsprechenden EU - Politiker
in ihrem Wahlkreis zu aktivieren, damit diese für eine Speiseresteverfütterung
stimmen, wenn der beschriebene Änderungsantrag in der 2. Lesung vor dem
Parlament behandelt wird.

Für weitere Informationen steht der BNS gerne zur Verfügung:

Uwe Kohl (Geschäftsführer)
Eislebener Str. 40
06268 Querfurt
Tel.: 034771/25520
Fax: 034771/25718
 



 

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