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AHO Aktuell - 26.09.2001

Strengere Vorschriften für die Tierhaltung


Bielefeld (bi). Im September sind arzneimittelrechtliche Änderungen und
strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung in Kraft getreten.
Darauf weist das Gesundheits-, Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamt
der Stadt hin.

Die neue "Tierschutz-Hundeverordnung" löst die "Verordnung über das Halten
von Hunden im Freien" aus dem Jahre 1974 ab. Die neue Verordnung enthält
Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und
betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde,
die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse
und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für
bestimmte aggressive Rassen.

Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von
einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der
Tiere zu gewährleisten, werden zusätzliche besondere Anforderungen an die
Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.

Für einzelne baulich und organisatorisch aufwändige Anpassungen wie etwa
das Platzangebot bei der Zwingerhaltung, Tageslichteinfall in Räumen, in
denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
und die intensive Betreuung in den gewerbsmäßigen Hundezuchten sind längere
Übergangszeiten vorgesehen.

Die neuen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen betreffen alle Halter von
Tieren, die "der Gewinnung von Lebensmitteln" dienen. Das sind neben den
üblichen landwirtschaftlichen Nutztieren auch Ziergeflügel, Ziertauben,
Speisefische, Kaninchen und Bienen. Deren Halter müssen sämtliche
Behandlungen mit Arzneimitteln in ein Bestandsbuch eintragen. Über die
Details (Muster für das Bestandsbuch, Aufbewahrungsvorschriften) sind die
praktizierenden Tierärzte bereits informiert worden. Neben dem Gesundheits-,
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt geben sie bei Fragen betroffener
Tierhalter Auskunft.

Pressemitteilung von Mittwoch, 26. September 2001
Stadt Bielefeld
 



 

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