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AHO Aktuell - 15.09.2001

Schweiz: Aus für Klärschlamm - Düngung


Bern (BUWAL) - Klärschlamm soll in der Landwirtschaft künftig nicht mehr
verwendet werden; ein sofortiger Ausstieg ist jedoch nicht nötig. Darauf
haben sich das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie weitere Bundesstellen geeinigt.
An einem Workshop in Bern wird heute die Haltung der Bundesämter den
interessierten Kreisen erläutert.

Auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft soll mittelfristig
ganz verzichtet werden. Stattdessen soll der Klärschlamm künftig gänzlich
verbrannt werden. Darin sind sich die Bundesämter für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Landwirtschaft (BLW), Gesundheit (BAG) und Veterinär-
wesen (BVET) einig. Ihre Haltung wird heute den betroffenen Kreisen
anlässlich eines Workshops in Bern vorgestellt, darunter dem
Schweizerischen Bauernverband sowie den Schweizer Milchproduzenten. Dabei
werden auch die Ergebnisse der Risikoanalyse über Abfalldünger
(PDF - Dokument) vorgestellt.

Der Grund für den geplanten Ausstieg ist die Tatsache, dass die Nachfrage nach
Klärschlamm als kostenlosem Dünger für die Landwirtschaft seit Jahren sinkt.
Im Klärschlamm sind nicht nur Nährstoffe, sondern auch eine ganze Reihe von
Schadstoffen enthalten. Heute lassen sich dank moderner Analysenmethoden nebst
altbekannten Schadstoffen wie den Persistenten organischen Schadstoffe (PCB)
oder den chlorierten Dioxinen auch andere organische Stoffe schon in Spuren
nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder
natürliche und künstliche Hormone.


Bei der Bioproduktion ist der Einsatz von Klärschlamm deshalb schon lange
untersagt. In den letzten Monaten ist die Nachfrage noch mehr zurückgegangen,
da die Befürchtung laut wurde, durch Abwässer aus Schlachthöfen sei Klär-
schlamm mit BSE-auslösenden Prionen belastet. Obwohl das BSE-Infektionsrisiko
bei tadelloser Hygiene im Schlachthof und nach Abtrennung der festen Schlacht-
abfall-Bestandteile vernachlässigbar ist, verbieten nun auch die
Grossverteiler den Klärschlammeinsatz, sofern Fleisch- und Milchprodukte mit
Qualitätslabel hergestellt werden. Weil die Konsumentinnen und Konsumenten
Label-Produkte immer mehr bevorzugen und die Bauern sich diesem Bedürfnis
anpassen, ist in Zukunft mit einem weiteren starken Rückgang des Absatzes
von Klärschlamm zu rechnen.

Die Ausstiegsstrategie aus der Klärschlammverwendung in der Landwirtschaft
wird nach Auswertung des heutigen Workshops zusammen mit den interessierten
Kreisen in den nächsten Wochen konkretisiert. Nach Vorstellung der Bundesämter
sollte die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft ab ca. 2003 bis
2005 verboten sein. BUWAL und BLW müssen hierzu die notwendigen gesetzlichen
Vorschriften anpassen, u.a. die Stoffverordnung.


Bern, den 14. September 2001

BUWAL
Bundesamt für
Umwelt, Wald und
Landschaft

BLW
Bundesamt für
Landwirtschaft
 



 

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