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AHO Aktuell - 07.09.2001

Ausgleich für finanzielle Folgen von BSE


(EU) - Die Europäische Kommission hat Deutschland ermächtigt, Beihilfen für
BSE-Tests, Ausgleichszahlungen für Schlachthöfe sowie Ausgleichszahlungen für
Betriebe zu gewähren, in denen BSE aufgetreten ist. Ein Budget für diese
Maßnahmen wurde bisher nicht festgesetzt. Die Höhe der bereitgestellten Mittel
richtet sich nach der Zahl der in Baden-Württemberg aufgetretenen BSE-Fälle.

Im Juli hatte die Kommission bereits in einer ersten Serie BSE-bezogene
staatliche Beihilfen genehmigt. Die aktuellen Maßnahmen im Einzelnen:

+ Finanzierung von BSE-Tests, deren Kosten der Staat übernommen hat;

+ Ausgleichszahlungen für Betriebe, in denen BSE aufgetreten ist;

+ Ausgleichszahlungen für Schlachtbetriebe, die Tiere angekauft haben, die an
BSE erkrankt waren. Sie erhalten sowohl einen Ausgleich für die erkrankten
Tiere als auch für das Fleisch von Rindern, die im Schlachthof möglicherweise
mit BSE-infizierten Tieren in Berührung gekommen sind. Der Verlust ist auf
maximal 50 Tiere pro Betrieb begrenzt.

Alle drei Maßnahmen sind zeitlich begrenzt. Ende 2002 laufen die Finanzierung
der BSE-Tests und die Ausgleichszahlungen für Betriebe mit BSE-Vorkommen aus.
Die Schlachthofmaßnahme ist bis Ende 2001 befristet.

Eine weitere BSE-bezogene Serie staatlicher Beihilfen für Baden-Württemberg
liegt der Kommission noch zur Prüfung vor.
 



 

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