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AHO Aktuell - 30.08.2001

MKS in England: Schweizer Massnahmen bleiben in Kraft


Bern (BVET) - Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche in Gross-
britannien hat keine Auswirkungen auf die Schweiz. Die im Frühling
getroffenen Massnahmen sind weiterhin in Kraft.

Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Norden von
England ist zwar für die lokale Seuchenbekämpfung ein Rückschlag, da
die betroffene Gegend seit rund drei Monaten MKS-frei war; da sich
aber das Seuchengeschehen in Grossbritannien gesamthaft noch nie ganz
beruhigt hat, sind die im Frühling getroffenen Schweizer Massnahmen
gegenüber der britischen Insel immer noch in Kraft. So dürfen nach wie
vor aus England, Schottland und Wales kein Fleisch und keine Fleisch-
produkte von Klauentieren (Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hirschen)
eingeführt werden und auch das Einfuhrverbot von lebenden Klauentieren
gilt weiterhin. Einzig die Einfuhr von Pferden aus Grossbritannien ist
seit dem 6. August mit besonderen Auflagen wieder erlaubt. Pferde sind
jedoch für MKS nicht empfänglich. Deshalb besteht heute kein weiterer
Handlungsbedarf. Das Bundesamt für Veterinärwesen verfolgt die Lage aber
aufmerksam und beurteilt die Situation laufend neu.



Bern, den 30. August 2001
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN (Schweiz)
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96
 



 

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