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AHO Aktuell - 28.08.2001

Schutzmaßnahmen vor MKS in Großbritannien weiter in Kraft


(bmvel) - Alle Schutzmaßnahmen, die die EU zum Schutz vor Übertragung von
MKS aus Großbritannien erlassen hat, sind weiterhin in Kraft. So dürfen
nach wie vor keine Tiere, kein Fleisch, keine Milch sowie keine unbehan-
delten Milch- und Fleischprodukte aus Großbritannien ausgeführt werden.
Angesichts der im Norden Großbritanniens jetzt erneut festgestellten MKS-
Fälle hat es sich als richtig erwiesen, dass der EU-Veterinärausschuss in
seiner letzten Sitzung im Juli beschlossen hat, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen
aufrechtzuerhalten. Nach wie vor gilt auch die dringende Bitte an alle
Reisenden, aus dem Vereinigten Königreich keine Lebensmittel mitzubringen
und die von den britischen Behörden erlassenen Regelungen unbedingt zu
beachten.

Die Veterinäre im Bundesverbraucherschutzministerium stehen mit ihren
Kolleginnen und Kollegen in Großbritannien in ständigem Kontakt. Sie weisen
darauf hin, dass es in den vergangenen Wochen immer wieder MKS-Ausbrüche in
Großbritannien gegeben hat. Zur Zeit wird geprüft, ob die neuen Ausbrüche
von anderer Qualität sein könnten. In der übernächsten Woche kommt der
EU-Veterinärausschuss erneut zusammen. Er wird sich ebenfalls mit diesem
Thema befassen.
 



 

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