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AHO Aktuell - 25.08.2001

Schafe vernachlässigt +++ Berufsverbot für Schäfer +++ Verurteilung


Pirmasens (aho) - Ein Schäfer aus dem Donnersbergkreis darf keine Schafe
mehr halten und betreuen. Das berichtet die Pirmasenser Zeitung am
24.24.8.2001 unter "Lokales". Das Verwaltungsgericht Neustadt hat dieses
von der Kreisverwaltung verhängte Verbot, gegen das der Mann geklagt hatte,
jetzt in einem Urteil bestätigt.

Die Vorfälle liegen knapp zwei Jahre zurück: Weil die Schafe sich in einem
schlechten Ernährungs- und Pflegezustand befanden, einige Tiere sogar schon
verendet waren, hatte die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Amtstierarzt dem
Schäfer zunächst zur Auflage gemacht, dass die Schafe ausreichend gefüttert
und getränkt, an einen anderen Ort gebracht und tierärztlich versorgt werden.
Als die Kreisverwaltung die Auflagen kontrollierte, stellte sie jedoch fest,
dass sich der Zustand der Schafe kaum gebessert hatte. Sie ordnete im Januar
2000 die sofortige Wegnahme und anderweitige, artgerechte Unterbringung der
rund 560 Tiere an, auf Kosten des Schäfers. Schließlich nahm die Kreisver-
waltung auch den Verkauf der Schafherde vor. Dem Schäfer wurde verboten, dass
er künftig Schafe halten und betreuen darf.

Laut Pirmasenser Zeitung wehrte sich der Mann gegen dieses Verbot und vor
das Neustadter Verwaltungsgericht zog. Er machte vor den Richtern geltend,
dass er die Herde nicht vernachlässigt habe. Die Wegnahme seiner Schafe sei
nicht notwendig gewesen, erklärte der Schäfer, der auch die Kosten dafür als
überzogen ansieht. Weiter argumentierte der Mann, dass mit dem Haltungs- und
Betreuungsverbot seine Existenz vernichtet werde, denn er dürfe nicht einmal
als Angestellter in einer Schafhaltung arbeiten. Die Verwaltungsrichter ließen
jedoch seine Argumente nicht gelten: Der desolate Zustand vieler Schafe aus
der Herde habe ein sofortiges Einschreiten, die Sicherstellung und anderweitige
Unterbringung der Tiere erfordert, wofür der Kläger - mit Ausnahme einer
Heuanlieferung über 300 Mark - die gesamten Kosten in Höhe von 8.453,20 Mark
zu tragen habe.

Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass der Schäfer nach dem Gutachten
des Tierarztes bei der Haltung seiner Schafe Pflichten aus dem Tierschutzgesetz
erheblich vernachlässigt hat. Er habe dadurch den Tieren schweres Leid wie
schmerzhaften Klauenwuchs, Abmagerung und Wurmbefall bis hin zum Verenden der
Tiere zugefügt. Damit seien aber die Voraussetzungen für ein Halte- und
Betreuungsverbot, auch in einer abhängigen Beschäftigung, erfüllt worden.

Abschließende berichtet die Pirmasenser Zeitung: Im Januar dieses Jahres
wurde der Schäfer in einem Strafprozess wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz schon zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und 200
Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm vom
Amtsgericht Pirmasens für zwei Jahre verboten, Schafe zu halten.
 



 

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