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AHO Aktuell - 24.08.2001

Das BgVV zur tierschutzgerechten Schlachtung


Berlin (aho) - Videoaufnahmen des österreichischen Tierschutz-Dachverbandes,
die im Mai/Juni 2001 im Fernsehen ausgestrahlt wurden, prangerten tierschutz-
widrige Zustände bei der Rinder und Bullen mit dem Bolzenschussgerät betäubt
wurden. Die Tiere waren beim Anlegen des Entblutungsschnittes offenkundig
bereits wieder bei Bewusstsein. Sie zeigten spontanen Lidschlag, gerichtete
Augenbewegungen und hoben den Kopf. Zudem reagierten die Tiere auf den
Entblutungsschnitt mit heftigen Bewegungen und sogar Brüllen. Für die
unzureichende Betäubungsdauer wurde vom Österreichischen Tierschutz-
Dachverband das EU-weite Verbot des Rückenmarkszerstörers verantwortlich
gemacht

Das BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin) stellt zu diesem Thema verschiedene PDF - Dokumente
zur Verfügung.

Stellungnahme des BgVV zum Verbot des Rückenmarkzerstörers
(7.9.2000, PDF, 17 KB)



Stellungnahme des BgVV zu Missständen bei der Bolzenschussbetäubung
schwerer Bullen (1.6.2001, PDF, 28 KB)



Stellungnahme des BgVV zur tierschutzgerechten Bolzenschussbetäubung
bei der Rinderschlachtung (Juni 2001, PDF, 52 KB)



Checkliste für die Überwachung der Bolzenschussbetäubung (Stand Juni
2001, PDF, 25 KB)

 



 

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