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AHO Aktuell - 16.08.2001

Im Freistaat Sachsen erstmals Kohortentötung nach drittem BSE-Fall


(aho) - Im Freistaat Sachsen sollen nach dem BSE-Fall im Landkreis Kamenz
erstmals Rinder nach der so genannten Kohortenlösung getötet werden. Das
kündigte der Staatssekretär im sächsischen Gesundheitsministerium, Dr.
Albin Nees, am 14.08.2001 an. Von den betroffenen Tieren gehörten 194
zur Kohorte der erkrankten Milchkuh, zwei seien direkte Nachkommen. Sie
würden im Laufe dieser Woche getötet. Das BSE-Krisenzentrum habe sich auf
seiner Sitzung für die Kohortentötung entschieden, da dem Belange der
Vorsorge für die menschliche und tierische Gesundheit nicht entgegen-
stünden. Bei der tiefgehenden Prüfung des Agrarbetriebes, zu dessen
Bestand die Milchkuh gehörte, habe man eine gute Dokumentation fest-
stellen können. Die Buchführung sowie die Kennzeichnung der Rinder seien
nicht zu bemängeln gewesen. Auch seien die jetzigen klinischen Unter-
suchungen im Bestand zufriedenstellend verlaufen. Zudem habe der Agrar-
betrieb auf alle angeordneten Maßnahmen umgehend reagiert, erklärte
Staatssekretär Dr. Albin Nees. Die im Juli erlassene BSE-Vorsorgever-
ordnung gestattet Ausnahmen in Hinblick auf die Tötung der Rinder des
Bestandes. Bei den beiden vorhergehenden BSE-Fällen im Freistaat Sachsen
wurde noch die Tötung des gesamten Bestandes angeordnet. Die jetzt
praktizierte Kohortentötung sieht neben der Tötung der direkten Nach-
kommen die Tötung der Tiere vor, die zwölf Monate vor und nach der Geburt
des an BSE erkrankten Tieres im Bestand geboren wurden (Geburtskohorte).
Hinzukommen die Rinder, die die ersten zwölf Lebensmonate mit ihm
aufgezogen wurden und das gleiche Futter aufgenommen haben (Fütterungs-
kohorte). Die meisten der zu tötenden Tiere sind Milchkühe. Insgesamt
stehen 1.907 Tiere bei dem Agrarbetrieb im Stall.
 



 

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