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AHO Aktuell - 15.08.2001

Änderung des Fleischhygienegesetzes


(bml) - Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Dritten Gesetzes
zur Änderung des Fleischhygienegesetzes zugestimmt. "Die Änderung des
Fleischhygienegesetzes ermöglicht es, die BSE-Bekämpfung noch effizienter
zu organisieren", erklärte dazu der Staatssekretär im Bundesverbraucher-
ministerium, Alexander Müller. Das Gesetz eröffne die Möglichkeit einer
bundeseinheitlichen Regelung der erforderlichen Maßnahmen im Schlacht-
betrieb, wenn bei einem geschlachteten Rind BSE festgestellt werde. Das
Gesetz ermögliche es zudem, Exportbetrieben, die z.B. Risikomaterial
nicht ordnungsgemäß entfernen, die Ausfuhr von Fleisch aus Deutschland
zu verbieten.

"Die Bundesregierung hat aus dem Auftreten von BSE auch die Konsequenz
gezogen, in Zusammenarbeit mit den Ländern, alle Stufen des Produktions-
prozesses von Fleisch noch einmal sehr genau auf mögliche Schwachstellen
hin zu überprüfen. Mit der Änderung des Fleischhygienegesetzes ziehen
wir hieraus notwendige Schlussfolgerungen", so Müller.

So wird die Zulassung von Fleischlieferbetrieben strenger geregelt.
Maßgeblich für eine Zulassung sind künftig nicht mehr nur die Einhaltung
der Anforderungen an die Bausubstanz und die Ausstattung des Betriebes,
sondern auch die Arbeits- und Personalhygiene des Betriebs sowie die
Zuverlässigkeit des Antragsstellers.

Das Verbraucherschutzministerium wird ermächtigt, Regelungen für Maßnahmen
im Schlachtbetrieb zu treffen, falls bei einem geschlachteten Tier BSE
festgestellt wird. Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Maßnahmen, die sicherstellen, dass infektiöses Material nicht mit dem
für den Verzehr bestimmten Fleisch gesunder Tiere in Berührung kommt,
werden damit auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt. Zeitgleich
mit dem Gesetz wird eine Durchführungsverordnung erlassen. Weiterhin
wird das Ministerium ermächtigt, Verbote und Beschränkungen bei der
Ausfuhr oder dem sonstigen Verbringen von Fleisch in Drittländer oder
andere EU-Mitgliedstaaten zu erlassen.
 



 

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