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AHO Aktuell - 15.08.2001
Verfütterungsverbot für Speiseabfälle
(DRV) - Die EU-Kommission hat einen VO-Entwurf zur Umsetzung eines
Ratsbeschlusses vom Juni d. J. vorgelegt nach dem die Verfütterung von
Speiseabfällen verboten werden soll. Küchen- und Speiseabfälle sollen zu
Biogas verarbeitet oder kompostiert werden. Speiseabfälle werden wie folgt
definiert: "Alle Speiseabfälle, einschließlich Fette und Öle, ob
verarbeitet oder nicht, die aus Restaurants, Verpflegungsbetrieben und
Küchen, einschließlich Zentralküchen und Küchen von Haushalten, stammen".
Zur Umsetzung in nationales Recht musste die Viehverkehrs-Verordnung
entsprechend angepasst werden. Der ständige Futtermittelausschuss der EU
wird erstmals Anfang September über den Text beraten.
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