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AHO Aktuell - 14.08.2001

Österreich: Tierarzneimittelkontrollgesetzes in Begutachtung


Wien (OTS) - Dass mit dem heutigen Tage der Entwurf zum
Tierarzneimittelkontrollgesetzes in die Begutachtung geht,
verlautbarte heute Gesundheitsminister Mag. Herbert Haupt.

Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit aufgedeckten Fälle
illegalen Tierarzneimitteleinsatzes sollten durch ein
Tierarzneimittelkontrollgesetz nicht nur strengere Rahmenvorgaben für
den Umgang mit Veterinärarzneimitteln, sondern vor allem auch die
Grundlagen für effiziente Kontroll- und Verfolgungsmaßnahmen
geschaffen werden.

Bereits in der Richtlinie des Rates 81/851/EWG vom 28. September
1981 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Tierarzneimittel sei ausgeführt, dass alle Rechts- und
Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Herstellung und des
Vertriebes von Tierarzneimitteln in erster Linie dem Schutz der
Volksgesundheit dienen müssen. "Es ist einerseits eine hohe
Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels für das behandelte Tier
zu gewährleisten und die Gesundheit des Verbrauchers von
Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs zu schützen, um eine hohe
Qualität der Produkte zu sichern. In diesem Sinne bestand hier auch
aufgrund der Vorkommnisse der letzten Zeit, die nicht mehr als
seltene Einzelfälle bezeichnet werden können, Handlungsbedarf",
zeigte sich Haupt überzeugt.

Diesem soll durch eine spezifische Sonderregelung, die wohl auf
die einschlägigen Bestimmungen vor allem des Arzneimittel- und
Arzneiwareneinfuhrgesetzes Bezug nehme, diese aber in ein
umfassendes, produkt- und anwendungsspezifisches Regelungssystem
integriere und verbesserten Kontroll- und Sicherungsmöglichkeiten,
insbesondere aber auch einem effizienteren - gegenüber den
bestehenden arzneimittelrechtlichen Verwaltungsstraftatbeständen v.a.
auch die Verbraucher- und Besitzerseite einbeziehenden - Strafregime
unterstellt, entsprochen werden.

Abschließend fasste der Minister den wesentlichen Inhalt des im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erstellten
Entwurfes wie folgt zusammenfassen:

Umschreibung unzulässiger Einfuhr-, Vertriebs- und
Anwendungshandlungen bzw. des verbotenen Besitzes von
verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zum Einsatz an
Nutztieren; Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen; Einführung
spezifischer gerichtlicher Straftatbestände.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: 01 / 711 00 - 6440
www.bmsg.gv.at
 



 

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