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AHO Aktuell - 13.08.2001

Kälber tierschutzwidrig gehalten


Landkreis Cloppenburg - Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hat
am Donnerstag den 9. August 155 Kälber aus einem Rinderbestand im Kreis-
gebiet beschlagnahmt und an andere Rinderhalter verkauft. Die Tiere waren
trotz ihres Alters von 16 bis 22 Wochen in nahezu absoluter Dunkelheit
in Einzelboxen gehalten worden, obwohl bereits seit der 8. Lebenswoche
eine Gruppenhaltung vorgeschrieben ist. Diese tierschutzwidrigen Zustände,
die den Kälbern wegen ihrer Größe und ihres Gewichts keine artgerechte
Bewegung ermöglichten, stellte das Veterinäramt Anfang August fest. Die
Kreisbehörde hat daraufhin beim Amtsgericht Cloppenburg einen Beschluss
beantragt, mit dem nun die Beschlagnahme der Tiere und eine Notveräußerung
angeordnet wurde.

Bei der Überprüfung des Betriebes stießen die Kreismitarbeiter auch auf
Verstöße gegen das Tierseuchenrecht. Die gesetzlich vorgeschriebene
"Buchführung" für den gesamten Bestand von rund 400 Kälbern, zum Beispiel
über Herkunft der Tiere und Veränderungen im Bestand, war offensichtlich
nicht erfolgt und Rinderpässe konnten nicht vorgelegt werden. Deshalb
ermächtigte das Amtsgericht mit seinem Beschluss das Veterinäramt, alle
Geschäftsunterlagen über Herkunft und Vorbesitzer der Kälber, sowie über
Halter- und Eigentumsverhältnisse ebenfalls zu beschlagnahmen.

Gegen den Eigentümer des Kälberbestandes, der nicht aus dem Landkreis
Cloppenburg stammt, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ihn erwartet eine empfindliche Geldbuße.
 



 

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