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AHO Aktuell - 09.08.2001

Schweiz: Weitere Lockerung der MKS-Massnahmen


Bern (bvet) - Die Schweiz hebt die Massnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung der Maul- und Klauenseuche gegenüber Nordirland und
Holland auf. In beiden Ländern war der letzte Seuchenfall am 22.
April aufgetreten. Gleichzeitig dürfen Pferde aus Großbritannien
wieder in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie keinen Kontakt
zu Klauentieren hatten. Alle weiteren Massnahmen gegen England
bleiben aber bestehen, da nach wie vor neue Seuchenfälle auftreten.

Während die Lockerung für Nordirland und für die Pferdeeinfuhr ab
sofort gilt, dürfen Fleisch und Fleischwaren und Milchprodukte aus
Holland erst ab dem 25. August wieder eingeführt werden. Nach den
Empfehlungen des internationalen Tierseuchenamtes können die
Massnahmen 90 Tage nach der Tötung von Seuchentieren oder von
geimpften Tieren aufgehoben werden. Da in den Niederlanden die
Tötung der letzten Tiere erst am 26. Mai erfolgt ist, werden die
Importbeschränkungen erst am 25. August aufgehoben.

Dass Pferde aus Großbritannien unter sichernden Bedingungen wieder
eingeführt werden dürfen, lässt sich damit begründen, dass sie nicht
an Maul- und Klauenseuche erkranken. Da aber über Transportfahrzeuge,
Stroh und Mist eine gewisse Verschleppungsgefahr bestand, wurde die
Einfuhr vorübergehend verboten.

Wegen der nach wie vor nicht entspannten MKS-Lage in Großbritannien
bleibt die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und nicht-
pasteurisierten Milchprodukten aus England, Wales und Schottland
nach wie vor verboten. Ebenso dürfen keine lebenden Klauentiere
eingeführt werden.

Bern, den 9.8.01

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
 



 

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