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AHO Aktuell - 27.07.2001

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO in Europa


Brüssel/Berlin (EU) - Die Europäische Kommission verabschiedete am
26.07.2001 ein wichtiges Gesetzgebungspaket über genetisch veränderte
Organismen (GVO), mit dem ein solides Gemeinschaftssystem zur
Verfolgung und Kennzeichnung von GVO sowie zur Regulierung des
Inverkehrbringens und der Kennzeichnung von Lebens- und Futtermittel-
produkten aus GVO geschaffen wird.

Mit den neuen Rechtsvorschriften soll ein zuverlässiges und
umweltverträgliches Konzept für GVO und genetisch veränderte Lebens- und
Futtermittel realisiert werden. Das Paket besteht aus einem Vorschlag zur
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO und Produkten aus GVO
sowie einem Vorschlag zur Regulierung genetisch veränderter Lebens- und
Futtermittel. Darin wird die Rückverfolgbarkeit von GVO über die ganze
Kette vom Erzeuger bis zum Verbraucher und die Information des Verbrauchers
durch Kennzeichnung aller Lebens- und Futtermittel, die einen GVO
enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, vorgeschrieben.
Grundlage ist ein Verfahren dass das Prinzip einer einziger Anlaufstelle
für die Genehmigung von GVO zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln
sowie zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt vorsieht.

Das Verfahren besteht aus einer einheitlichen wissenschaftlichen Bewertung
durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen
Lebensmittelbehörde. Das heute vorgeschlagene neue System bietet einen
geschlossenen und soliden Regelungsrahmen für die Nutzung von GVO in
Europa und schließt Rechtslücken, ohne die berechtigten Interessen der
Wirtschaftsakteure unberücksichtigt zu lassen. Es entspricht den
Forderungen der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen
Parlaments sowie einschlägiger Verbraucherorganisationen und wurde im
intensiven Dialog mit allen Akteuren und den Mitgliedstaaten erarbeitet.
Zwei weitere Vorschläge für genetisch verändertes Saatgut werden im Herbst
vorgelegt werden.

Die Vorschläge unterliegen dem Mitentscheidungsverfahren von
Europäischem Parlament und Rat, sie sollten spätestens 2003 in Kraft
treten. Die Etikettierungsvorschriften für Lebensmittel und Futtermittel
werden zwei Jahren nach deren Einführung überprüft werden.
 



 

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