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AHO Aktuell - 26.07.2001

Strategie des WLV zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche


Münster (wlv) Seit 1991 wird in der Europäischen Union nicht mehr gegen
Maul- und Klauenseuche (MKS) geimpft. Die Gründe für die Abkehr vom
Impfen waren insbesondere ein angeblich mangelnder Impfschutz durch
Impfungen, ein Aufrechterhalten von Infektionsketten als Folge der Impfung,
Verbreitung des Virus aus den MKS-Produktionsstätten, zu hohe Kosten für
die Impfung sowie handelspolitische Aspekte, teilt der Westfälisch-
Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mit. So seien impfende Länder vom
Markt MKS-freier Länder ausgeschlossen.

Seit dem Verzicht auf die Impfung beruht die Strategie zur Bekämpfung der
MKS in der Europäischen Union auf dem Konzept des "Stamping Qut".
Infizierte und verdächtige Klauentierbestände werden getötet. Diese
ausschließlich auf Keulung und anschließender Vernichtung basierende
MKS-Bekämpfung ist aus Sicht des WLV nicht mehr akzeptabel. Aus ethischen
und wirtschaftlichen Gründen sei es untragbar, wenn tausende von Tieren
getötet und qualitativ hochwertiges Fleisch vernichtet werden muss, um die
Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern. Der aktuelle Seuchenzug habe
gezeigt, dass eine Verbreitung damit nur unzureichend verhindert werden
kann.

Zur Bekämpfung der MKS fordert der WLV folgende Strategie:

1. Die EU wird aufgefordert, die Nicht-Impfpolitik bei der Bekämpfung von
Tierseuchen fallen zu lassen.

2. Neben der Keulung der Klauentiere in MKS-Betrieben und
nahegelegenen Verdachtsbetrieben sowie der Einrichtung von
Gebietssperren ist die Impfung gegen MKS in das
Bekämpfungskonzept einzubauen. Im Falle eines MKS-Ausbruches ist
eine Gebietsimpfung um das Seuchengehöft durchzuführen. Bei der
Festlegung der Impfregion sind nicht verwaltungsrechtliche, sondern
geografische Gegebenheiten heranzuziehen.

3. Unabhängig von der Impffrage sind vorbereitende Maßnahmen auf einen
MKS-Fall (MKS-Übungen) zu verstärken und zu verbessern.

4. Suppressiv-Impfungen mit anschließender Tötung der geimpften Tiere
im 1 - 2 km Radius um ein Seuchengehöft sind abzulehnen. Es gibt
keine wissenschaftlich haltbare Begründung für derartige Maßnahmen.

5. Geimpfte Tiere sollten ggf. ein zweites Mal geimpft werden, um einen
größtmöglichen Schutz zu erzeugen.

6. Geimpfte Tiere sollten weder sofort getötet und unschädlich beseitigt
noch unverzüglich geschlachtet werden müssen. Geimpfte Tiere sollten
frei handelbar sein. Im Falle der Schlachtung sollte das Fleisch
geimpfter Tiere voll verwertbar sein.

7. Zur Unterscheidung geimpfter Tiere von nicht geimpften Tieren sowie
von geimpften Tieren mit Infektionsverdacht sind differenzierende Tests
einzusetzen. Diese werden bereits von zwei Firmen angeboten.
Möglicherweise ist die kostenaufwendige Entwicklung markierter
Impfstoffe dadurch überflüssig. Sofern erforderlich, sind diese jedoch
auch einzusetzen.

8. Bei einem Ausbruch der MKS sollte jeder Mitgliedstaat sofort in
alleiniger Entscheidung von dem Mittel der Impfung Gebrauch machen
können.

9. Die EU bzw. die Mitgliedstaaten müssen ausreichende Mengen an
Impfstoffen in Impfstoffbanken vorrätig halten.

10. Nach zehn Jahren Nicht-Impf-Politik erscheint es dringend
erforderlich, dass in Forschung und Entwicklung von Impfstoffen
sowie in begleitende Maßnahmen verstärkt Investitionen getätigt
werden.

11. Reduzierung des internationalen Handels und Transports mit
Schlachttieren auf das erforderliche und vertretbare Minimum.
 



 

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