Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 25.07.2001

418 Mio. Euro für BSE - geschädigte Rindfleischerzeuger


Brüssel (pte) - Die EU-Kommission genehmigt erstmals Einkommensbeihilfen
an Rindfleischerzeuger in Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich,
Italien und Spanien. Die Zahlungen im Gesamtwert von 418 Mio. Euro werden
durch die Ertragseinbußen durch die BSE-Krise zwischen November 2000 und
Juli 2001 gerechtfertigt. Normalerweise dürfen Mitgliedsstaaten derartige
Beihilfen nicht gewähren. Italien und Deutschland erhalten weitere 92 Mio.
Euro für den Wiederaufbau von Herden nach der BSE-bedingten Vernichtung
des Bestands.

Im Detail belaufen sich die staatlichen Beihilfen für Österreich auf 2,9
Mio. Euro (40 Mio. Schilling). Zusätzlich genehmigt die Kommission eine
Marketingkampagne in der Höhe von 690.000 Euro. (rund 9,5 Mio. Schilling).
Frankreich werden Einkommensbeihilfen in der Höhe von 259 Mio. Euro
gewährt. Für Deutschland werden Beihilfen für die Länder Bayern, Thüringen,
Niedersachsen und Sachsen in der Höhe von insgesamt 56 Mio. Euro genehmigt.
Diese werden durch Ausgleichszahlungen aufgestockt, um u.a. den Wert von
vernichteten tiermehlhaltigen Futtermitteln auszugleichen. Für Bayern
wurden zusätzlich eine Mio. Euro für die Kosten von Futtermittelunter-
suchungen genehmigt. Die Einkommensbeihilfen für Italien wurden mit 77 Mio.
Euro festgelegt. Weitere staatliche Beihilfen, wie z.B.Ausgleichszahlungen
für Betriebe mit BSE-Fällen, stocken den Betrag auf 150 Mio. Euro auf. In
Spanien erhalten die Regionen Asturien und Kantabrien Beiträge in der Höhe
von insgesamt rund zwölf Mio. Euro.

Bisher waren Einkommensbeihilfen für Landwirte untersagt, da diese den
Wettbewerb beeinträchtigen könnten und das Funktionieren der gemeinsamen
Marktorganisation störten. Die Kommission betont allerdings, dass die
Beihilfen nicht aufgrund von Verkaufs- und Umsatzrückgängen gewährt würden,
sondern diese durch die Folge eines außergewöhnlichen und äußerst seltenen
Zusammentreffens mehrere Ereignisse resultierten. Dabei nennt Brüssel das
Wegbrechen der Ausfuhrmärkte für Rindfleisch aus der EU und die negativen
Verbraucherreaktionen sowie das kontroverse Krisenmanagement auf nationaler
Ebene. Die Festlegung der Beihilfshöhen erfolgte durch einen Vergleich der
Verkaufs- und Schlachtpreise während und vor der BSE-Krise. Die staatlichen
Beihilfen müssen allerdings nicht in voller Höhe ausgezahlt werden, da
Mitgliedsstaaten zur Unterstützung nicht verpflichtet sind.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de