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AHO Aktuell - 25.07.2001

EU-Maßnahmen gegen Tierarzneimittelknappheit


(ISN) - Der Verwaltungsdschungel im Tierarzneimittelrecht ist
dicht und undurchdringbar, so dass sich manche unerklärbare und
widersprüchliche Entwicklung ergibt:
Die EU-Kommission plant, Tierärzten in Fällen des sogenannten
Therapienotstandes die Anwendung von "Ausweichmedikamenten"
zu gestatten. Dazu können Medikamente, die für andere Tierarten
vorgesehen sind, Medikamente aus der Humanmedizin,
Medikamente, die in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind,
oder sogar eigens durch den Tierarzt selbst hergestellte
Medikamente zum Einsatz kommen. Bei Fleisch soll eine
Mindestwartezeit von 28 Tagen eingehalten werden. Mit dieser
Regelung wolle man dem erkrankten Tier unerträgliches Leid
ersparen, so die EU-Kommission.

Auf der einen Seite fragt sich der Laie: Warum sind nicht
ausreichend Produkte für die Behandlung unserer Nutztiere
vorhanden? Dieses lässt sich sicherlich mit zu langen
Genehmigungsverfahren und zu hohen Kosten erklären.
Hier will die EU auch für eine Verbesserung sorgen. Aber auch die
hohen Anforderungen bei der Neuzulassung von Tierarzneimitteln
begründen das fehlende Interesse der Pharmaindustrie an einer
kostenintensiven Neuentwicklung in diesen Nischenmärkten. So
werden nur noch Produkte für deren Wirkstoffe
Rückstandshöchstmengen bestimmt sind zugelassen.
Zum anderen stellt sich die Frage: Warum wird in Deutschland
angesichts dieser Knappheit an Tierarzneimitteln intensiv an der
weiteren Einschränkung des Arzneimitteleinsatzes für die
Tiermedizin gearbeitet? Hier offenbart sich ein Widerspruch, so
dass diese Frage nur von führenden Ideologen auf
bundespolitischer Ebene beantwortet werden kann.
 



 

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