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AHO Aktuell - 17.07.2001

Schweiz: Spongiforme Enzephalopathie bei einer Katze


(BVET) - Bei einer sechsjährigen Katze aus dem Kanton Waadt
wurde die sogenannte Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE)
festgestellt. Die FSE gehört wie die BSE zu den
übertragbaren schwammartigen Gehirnerkrankungen. Es handelt
sich um den ersten Fall von FSE in der Schweiz. Die
Infektionsursache ist nicht bekannt, doch geht man auch bei
Fällen von FSE davon aus, dass die - mehrere Jahre
zurückliegende - Ansteckung auf infektiöses Futter
zurückzuführen ist. Für Menschen stellt die FSE keine Gefahr
dar.

Die 1995 geborene Katze wurde wegen starker zentralnervöser
Störungen eingeschläfert. Die Diagnose wurde am
Schweizerischen Referenzzentrum für Spongiforme
Enzephalopathien der Tiere am Institut für Tierneurologie
der Universität Bern gestellt.
FSE wurde erstmals 1990 in Grossbritannien bei einer Katze
beobachtet. Bis heute sind dort rund 90 weitere Fälle bei
Hauskatzen aufgetreten. Ein Fall wurde 1995 in Norwegen -
bislang ein Land ohne BSE - und ein weiterer 1996 bei einer
Katze im Fürstentum Liechtenstein bekannt. Vorgekommen sind
auch Fälle in Zoos bei exotischen Wildkatzen (Puma, Ozelot,
Gepard, Löwe, Tiger) welche mit rohen Schlachtabfällen
gefüttert worden waren. Nach bisherigen Kenntnissen ist der
Erreger der FSE mit demjenigen der BSE sehr nahe verwandt.
Die mittlere Inkubationszeit, d.h. der Zeitraum zwischen
Ansteckung und Erkrankung liegt bei fünf Jahren, also
vergleichbar mit der BSE beim Rindvieh. Die FSE wird zwar zu
den übertragbaren Infektionskrankheiten gezählt, dennoch
stellen Katzen mit FSE keine Gefahr für den Menschen dar, da
die Ansteckung nur über die Nahrungskette erfolgen könnte.
Bei Hunden bzw. Hundeartigen wurden ähnliche
Krankheitsbilder noch nie beobachtet.

Als Infektionsursache kommt auch bei diesem Fall von FSE die
Verfütterung von rohem oder ungenügend erhitztem,
erregerhaltigem Gehirn- oder Rückenmarksmaterial in Betracht
und man geht davon aus, dass die Ansteckung mehrere Jahre
zurückliegt. Bekanntlich wird in der Schweiz sogenanntes
Risikomaterial (Hirn und Rückenmark von Kühen) seit 1996
verbrannt, ebenso wie die Kadaver von verendeten oder
getöteten Haus- und Nutztieren. Für importierte Futtermittel
gelten die gleichen Vorschriften wie für die im Inland
hergestellten, auch sie dürfen nicht aus Tierkörpern oder
Risikomaterial hergestellt worden sein.

Bern, den 17. Juli 2001

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Lukas Perler, Projekt BSE, 031 322 01 56
 



 

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