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AHO Aktuell - 16.07.2001

Schleswig-Holstein zieht nach: Schweinehaltungserlass


Kiel (aho) - Ähnlich wie NRW hat jetzt auch Schleswig-Holstein ab
sofort (16. Juli) einen eigenen Schweinehaltungserlass. Laut
Umweltministers Klaus Müller ist der Erlass die rechtliche Grundlage
für die Genehmigung von Neu- oder Umbauten von Schweineställen.
"Die Schweine in Schleswig-Holstein bekommen mehr Platz, eine
Liegefläche ohne Spalten und mehr Gesellschaft. Normalerweise bewegen
sich Schweine gern und viel; sie sind neugierig und verspielt. Diese
angeborenen Verhaltensweisen sollen sie künftig wieder ausleben
dürfen: Dabei helfen Strohraufen mit Auffangschalen, Spielketten mit
Holzteilen oder speziell gestaltete Fütterungstechniken", so der
Minister in einer Pressemitteilung.

Es wird weiter mitgeteilt: "Werden Ställe neu oder umgebaut, können
die Schweine einen weiteren Vorteil genießen: natürliches Tageslicht
muss dann einfallen können und die Beleuchtung dem Tagesrhythmus
entsprechen. Während der Hellphase muss die Lichtstärke mindestens
80 Lux ausmachen.

Der Erlass wurde mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden sowie
mit dem Tierschutzbeirat des Landes Schleswig-Holstein erörtert. Eine
Neuregelung war erforderlich, weil die Bundesregierung Ende April 2001
in der Begründung zur Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung darauf
hingewiesen hatte, dass die Schweinehaltungs-Verordnung wie Hennen-
haltungs-Verordnung nichtig sei.

Bis zum Erlass einer neuen Bundes-Verordnung wird so sicher gestellt,
dass bei Neu- und Umbauten höhere Standards beim Tierschutz und für
die artgerechte Tierhaltung berücksichtigt werden, so Umweltminister
Klaus Müller. "Zu Recht erwarten Verbraucher gesunde, hochwertige
Lebensmittel, die artgerecht produziert, streng kontrolliert und klar
gekennzeichnet wurden."
 



 

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