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AHO Aktuell - 12.07.2001

Der Ständige Veterinärausschusses zu MKS und KSP


(aho) - Der Ständige Veterinärausschuss hat am 11.07.2001für die Vorschläge
der Europäischen Kommission bezüglich der Schweinepest und der Maul- und
Klauenseuche (MKS) gestimmt. Die Schweinepest betreffend wurde das Gebiet
in Spanien, aus dem die Ausfuhr von lebenden Schweinen sowie Samen,
Eizellen und Embryonen von Schweinen verboten ist, überprüft. MKS
betreffend wurden die für das Vereinigte Königreich und Uruguay geltenden
Beschränkungen verlängert. Die Kommission wird diese Vorschläge nun in
den nächsten Tagen annehmen. Zu MKS hat der Ausschuss außerdem eine
Erklärung abgegeben, in der er die gesamte Europäischen Union zu weiterer
Wachsamkeit gegenüber der Seuche aufruft.

Schweinepest in Spanien

Seit dem 14. Juni 2001, dem Zeitpunkt des ersten MKS-Ausbruchs, wurden
18 MKS-Fälle in Spanien nachgewiesen. Die meisten (15) davon konzentrierten
sich auf die Provinz Lerida in Katalonien; einer trat in der Provinz
Castellón, an der Grenze zu Katalonien auf. Am 10.07 wurden allerdings
zwei Fälle in einem anderen, südlicheren Gebiet bestätigt: einer in der
Provinz Valencia und ein weiterer in der Provinz Cuenca.

Die spanischen Behörden haben Maßnahmen gemäß der Richtlinie 80/217/EWG
des Rates vom 2.1.1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der
klassischen Schweinepest in den betroffenen Gebieten ergriffen. Darüber
hinaus hat Spanien heute zusätzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen und
jeglichen Transport von Schweinen im ganzen Land, bis auf den Direkt-
transport zum Schlachthof, verboten. Mit dieser Entscheidung sind auch
alle Ausfuhren untersagt.

Da die Seuchenlage noch ungeklärt ist, hat die Kommission vorgeschlagen,
die Schutzmaßnahmen für einige Zeit zu verlängern, sie auf weitere
Gebiete auszudehnen und nichtbetroffene Gebiete von der Entscheidung
auszunehmen.

Im Einzelnen ist die Verbringung von lebenden Schweinen sowie Samen,
Eizellen und Embryonen von Schweinen aus folgenden Gebieten in Spanien
verboten:

-aus der Autonomen Region Katalonien: allen Kreisen (comarcas)
der Provinz Lerida; dem Kreis Anoia in der Provinz Barcelona; dem Kreis
Conca de Barberá, Priorat und Rivera d'Ebre in der Provinz Tarragona;

-aus der Autonomen Region Valencia: den Kreisen Chelva, Llira,
Utiel, Requena, Torre Baja in der Provinz Valencia;

-aus der Autonomen Region Castilla la Mancha: den Kreisen Landete,
Cañete und Motilla del Palancar in der Provinz Cuenca.

-aus der Autonomen Region Aragon: den Gemeinden Arcos de las
Salinas, Torrijas und Abejuelas in der Provinz Teruel.

Der Vorschlag wird nun von der Kommission förmlich angenommen und gilt
bis zum 31. Juli. Der Ständige Veterinärausschuss wird die Lage auf
seiner nächsten Sitzung, die für den 24. Juli geplant ist, erneut prüfen.

Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich

Die für das Vereinigte Königreich bis zum 20. Juli 2001 geltenden
Beschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) sind
bis zum 30. September 2001 verlängert worden. Diese Beschränkungen
enthalten das Verbot der Ausfuhr von lebenden MKS-anfälligen Tieren,
frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, frischer Milch und Milcher-
zeugnissen sowie sonstigen von diesen Tierarten gewonnenen Erzeugnissen,
sofern die Tiere nicht entsprechend behandelt worden sind.

Maul- und Klauenseuche in Uruguay

Am 23. April 2001 hat Uruguay Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche
bestätigt und die Ausfuhr von frischem Fleisch der betroffenen Tierarten
vorübergehend eingestellt. Am 19. Mai 2001 nahm die Kommission eine
Entscheidung zur Bestätigung dieses einstweiligen Ausfuhrverbots an,
das bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Abschluss des von Uruguay
eingeführten Notimpfungsprogramms gilt. Die Kommission hatte
beabsichtigt, die Einfuhr von entbeintem und gereiftem Fleisch ab dem
16. Juli wieder zu genehmigen.

Ende Juni fand ein Kontrollbesuch des Lebensmittel- und Veterinnäramts
in Uruguay statt. Die Ergebnisse dieses Kontrollbesuchs geben Anlass
zu Bedenken in Bezug auf die MKS-Kontrollmaßnahmen in Uruguay,
insbesondere, was die Zahl der Ausbrüche, die Kontrolle der Tier-
transporte und den Fleischreifungsprozess betrifft.

Daher stimmte der Ständige Veterinärausschuss für einen Kommissions-
vorschlag zur Verlängerung des einstweiligen Verbots der Ausfuhr von
frischem Fleisch MKS-anfälliger Tierarten aus Uruguay in die
Europäische Union, bis sich die Seuchenlage weiter stabilisiert hat
und die bei dem Kontrollbesuch festgestellten Mängel behoben worden sind.

Erklärung zur Maul- und Klauenseuche

Der Ständige Veterinärausschuss gab folgende Erklärung zur MKS-
Situation ab:

"Der Ständige Veterinärausschuss hat den Bericht der Delegation
des Vereinigten Königreichs über die jüngste Entwicklung der Maul-
und Klauenseuche in Großbritannien auf seiner Sitzung vom 11. Juli
2001 zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss erkennt die Fortschritte
bei der Eindämmung der Seuche in den meisten Teilen des Vereinigten
Königreichs an, teilt jedoch die Besorgnis der britischen Veterinär-
dienststellen über das Auftreten oder Wiederauftreten der MKS in
oder nahe bei den bereits infizierten Gebieten.

Der Ausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass in der gesamten
Gemeinschaft weiterhin hohe Wachsamkeit gelten muss, um auf weitere
Ausbrüche vorbereitet zu sein.

Deshalb ruft der Ausschuss die zuständigen Behörden und die Beteiligten
in allen Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, ihre Wachsamkeit nicht
zu verringern und die Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen
der Kommission und den Mitgliedstaaten getroffen wurden, um die Maul-
und Klauenseuche aus dem gesamten Gebiet der EU zu tilgen, uneinge-
schränkt zu unterstützen".

IP/01/988
Brüssel, den 11. Juli 2001
 



 

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