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AHO Aktuell - 12.07.2001

BgVV begrüßt "von Wedel"-Gutachten


(bgvv) - Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin, BgVV, begrüßt das von der Präsidentin des
Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, vorgelegte Gutachten zur
Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. "Wir werten das
Gutachten als gelungene Analyse der Schwachstellen im gesundheitlichen
Verbraucherschutz und als wertvollen und grundlegenden Beitrag zur
Auseinandersetzung mit den anstehenden Problemen", so Dieter Arnold,
Leiter des BgVV, auf einer Pressekonferenz des Instituts. Die Inhalte
des Gutachtens entsprächen im wesentlichen den Positionen, die das BgVV
im Hinblick auf eine Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
vertrete. Das Institut hatte sich zuletzt im Januar für eine Bündelung
der Kompetenzen im gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgesprochen, um
eine sicherere und schnellere Risikoabschätzung und damit ein
wirksameres Risikomanagement, aber auch eine wirksame Vertretung der
nationalen Interessen innerhalb der Europäischen Staatengemeinschaft zu
ermöglichen (vgl. Pressedienst 01/2001 vom 03.01.2001). Arnold hatte
sich dabei unter anderem für eine gesetzliche Verpflichtung zu
größtmöglicher Transparenz in der wissenschaftlichen Beratung
ausgesprochen.

Das Gutachten weist sowohl auf die Kompetenzzersplitterung im Bereich
der obersten und nachgeordneten Bundesbehörden, als auch auf die
mangelhafte Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
hin und fordert die Schaffung effizienter, organisatorischer Strukturen.
Es empfiehlt unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen, zentralen
wissenschaftlichen Einrichtung des Bundes. Diese "Wissenschaftliche
Stelle" soll sich zu allen Fragen der Lebensmittelsicherheit frei von
Einflussnahmen und Interessen äußern können und ein adäquater Partner
für die geplante Europäische Lebensmittelbehörde und entsprechende
Institutionen anderer Mitgliedstaaten sein. Hedda von Wedel weist in
ihrem Gutachten außerdem darauf hin, dass eine klare Trennung zwischen
"Risikobewertung" einschließlich "Risikokommunikation" auf der einen
Seite sowie "Risikomanagement" auf der anderen Seite im Hinblick auf
Transparenz und Vertrauensbildung beim Verbraucher erforderlich sei.
Diese solle bevorzugt durch die Bildung zweier getrennter neuer
Institutionen geschehen, wobei eingeräumt wird, dass bei gleichzeitiger
Wahrnehmung von "Risikobewertung" und "Risikomanagement" durch eine
Bundeseinrichtung die erforderlichen Abstimmungsprozesse voraussichtlich
einfacher wären.

Das BgVV nimmt dazu wie folgt Stellung:

Als bedeutende deutsche wissenschaftliche Einrichtung im
gesundheitlichen Verbraucherschutz verfügt das BgVV über langjährige
Erfahrung auf dem Gebiet der Risikoanalyse, wobei die wissenschaftliche
Beratung einschließlich des "Risk Assessments" rund 90 Prozent der
aktuellen Arbeit des Instituts ausmacht. Rund zehn Prozent der Arbeit
fließen in Aufgaben des "Risk Managements" vor allem im Bereich von
Zulassungsverfahren. Als Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit hat
sich dabei der kontinuierliche, enge Austausch zwischen beiden Bereichen
erwiesen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung und im Hinblick auf die
Vermeidung kostspieliger Doppelarbeit hält das Institut die Bündelung
aller drei Aufgaben in einem Institut, wie sie erfolgreich z.B. in der
amerikanischen Food and Drug Administration und in der britischen Food
Standards Agency praktiziert wird, nach wie vor für die ernsthaft zu
erwägende Alternative. Beide genannte Institutionen verfügen über hohes
internationales Ansehen. Sie stehen für wissenschaftliche Kompetenz und
politische sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit. In beiden Einrichtungen
ist es gelungen, die unabdingbare Integrität des wissenschaftlichen
"Risk Assessment" sicherzustellen. Einrichtungen, in denen andere
Konzepte realisiert wurden, haben ein vergleichbar hohes Renommee nicht
erreicht.

Das BgVV begrüßt nachdrücklich, dass die vorgeschlagene
Wissenschaftliche Stelle auch eigene Forschung durchführen soll. Nach
Meinung des BgVV ist dies die Voraussetzung für eine hohe Qualität der
wissenschaftlichen Beratung. Diese Ansicht hat auch der Wissenschaftsrat
bereits 1999 in seinem Gutachten zum BgVV vertreten.

Wie immer die letztlich politisch zu treffenden Entscheidungen
ausfallen, eine zügige Umsetzung der geplanten Organisations- und
Strukturänderungen ist aus Sicht des BgVV wünschenswert.


bgvv - Pressedienst
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin
Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax:
01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

22/2001 12. Juli 2001
 



 

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