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AHO Aktuell - 11.07.2001

Arzneimittelrecht: Vorbeugender Verbraucherschutz


Münster (LK). Mit der geplanten Änderung des Arzneimittelrechtes ist
"zu Recht beabsichtigt, dem Aspekt des Verbraucherschutzes in diesem
Zusammenhang eine größere Bedeutung zu geben", sagte Dr. Wolfgang
Leyk, Leiter des Untersuchungszentrums Münster -LUFA- der Landwirt-
schaftskammer Westfalen-Lippe, anlässlich einer Fortbildungstagung
für Tierärzte. Bei der bisher größten Veranstaltung in Deutschland
mit 150 Teilnehmern wurden die Auswirkungen der Änderung des Arznei-
mittelrechtes für Tierärzte und Landwirte diskutiert. Vor dem Hinter-
grund des schwindenden Vertrauens der Bevölkerung in landwirtschaft-
liche Produkte durch Arzneimittelskandal in Bayern, BSE und MKS
soll die Abgabe von Tierarzneimittel durch Veterinäre sowie der
Medikamenteneinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben geändert
werden. Der Entwurf des Arzneimittelrechtes wird zurzeit im
Bundesrat beraten. Die vorgesehenen Änderungen des Arzneimittel-
rechtes werden nicht in allen Punkten unterstützt. Obwohl die
Delegierten des Bundestierärztetages und ihr Präsident einer
entsprechenden Änderung des Arzneimittelrechtes grundsätzlich
zugestimmt haben, müsste über einige Punkte noch intensiv diskutiert
werden. Für die Tierärzte ist es wichtig, dass die Tiere zeitnah
und krankheitsnah therapiert werden können. Daher soll an der
Eigenherstellung von Medikamenten festgehalten werden. Als eine
Verbesserung des Verbraucherschutzes bezeichnet Dr. Heinrich
Bottermann, zuständiger Referent im Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), die
Änderung des Arzneimittelrechtes. Die Vergabe von Medikamenten
soll danach künftig nur noch per Rezept erfolgen. Grundsätzlich
soll der Tierarzt nur befugt sein, zugelassene Fertigmedikamente
zu beziehen. Eigene Medikamente sollen Tierärzte künftig nicht
mehr mixen dürfen. Bisher konnten die Landwirte bestimmte
Arzneimittel auf ihren Höfen als sogenannte "Eigenmischer"
selbst dem Futter beimischen und den Tieren geben. Dies soll
künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein. Der Westfälisch-
Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) betrachtet die Änderung
des Arzneimittelrechts in erster Linie vor dem Hintergrund
einer zusätzlichen Verbrauchersicherheit und vorbeugenden
Verbrauchervorsorge. Wie WLV-Referent Dr. Herbert Quakernack
weiter ausführte, verlangt der Aspekt des Verbraucherschutzes
jedoch eine Harmonisierung des Arzneimittelrechts auf EU-Ebene:
"Der Verbraucherschutz macht an den Grenzen nicht halt." Er
forderte die Politik auf, für die tierärztliche und
landwirtschaftliche Praxis umsetzbare Lösungen anzubieten.
Auch zeigte er kein Verständnis für die Eile dieser
Gesetzesinitiative, die aus fachlichen Gründen nicht
nachvollziehbar sei. Rückstandsuntersuchungen durch das
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz belegten,
dass bei mehr als einer halben Million Tests nur bei einem
äußerst geringen Prozentsatz Rückstände gefunden würden.
 



 

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