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AHO Aktuell - 06.07.2001

Neue Hürden für Schweinehalter in NRW +++ ISN wehrt sich


Damme (aho) - Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter
Nord-Westdeutschland (ISN) in Damme wehrt sich heftig gegen
neue baurechtliche Auflagen für die Schweinehaltung in
Nordrhein - Westfalen:


(ISN) - Bärbel Höhn und Konsorten lassen die Schweinehalter in
NRW nicht zur Ruhe kommen! Einen weiteren Griff in die Trickkiste
zeigt ein uns zugespieltes Schreiben vom Düsseldorfer Ministerium
an die Bezirksregierungen. Inhalt ist die begriffliche Definition
von "Landwirtschaft" im Rahmen der Baugesetzgebung. Demnach ist
der Stallbau im Außenbereich nur privilegiert, wenn die Fütterung
der Tiere zu mehr als 50% von der eigenen Fläche erfolgt. Betriebe,
die zwar theoretisch diese Möglichkeit aufweisen, aber ihr Getreide
verkaufen und Fertigfutter einkaufen, seien nach Meinung der
Juristen in Düsseldorf als gewerbliche Tierhaltung anzusehen und
erhalten keine Baugenehmigung. Sollte es im Laufe der Zeit auf
Betrieben, die zuvor eigenes Futter hergestellt haben, zu einer
Umstellung auf Zukauffutter kommen, handele es sich um eine
"bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Nutzungsänderung der
Stallanlage", so der Ministeriumsjurist. Fazit: Damit sind diese
Betriebe baurechtlich als gewerblich einzustufen! Theoretisch wäre
dann der Umzug mit den Schweinen ins Gewerbegebiet angesagt!
Schöne Aussichten!?

Wir ersparen uns an dieser Stelle jeglichen Kommentar über die
geistige Zurechnungsfähigkeit der Düsseldorfer Beamten! Den
Schweinehaltern sei empfohlen doch einmal direkt mit der
zuständigen Abteilung im Ministerium Kontakt aufzunehmen!
Ansprechpartner ist Herr Peter Knitsch, Tel. 0211/4566-400.
 



 

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