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AHO Aktuell - 02.07.2001

"Erlass sorgt für mehr Tierschutz in neuen Schweinemastanlagen"


Düsseldorf (aho) - Schweineställe ohne Tageslicht werden in Nordrhein-
Westfalen nicht mehr genehmigt. Zudem muss den Tieren mehr Platz
eingeräumt und dafür gesorgt werden, dass sie sich artgerechter bewegen
und beschäftigen können. Außerdem muss sichergestellt werden, dass eine
Arbeitskraft pro 1500 Tiere vorhanden ist. Dies regelt der neue
Schweinemast-Erlass des Verbraucherschutzministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bearbeitung
der anstehenden Genehmigungsverfahren für Neu- und Umbauten von Schweine-
mastställen. Die alte Schweinehaltungsverordnung des Bundes ist ebenso
nichtig wie die auf Initiative von Nordrhein-Westfalen vom Bundesver-
fassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Hennenverordnung.

"Schweinehaltung ohne Tageslicht, nur 0,6 Quadratmeter für ein 110
Kilogramm schweres Schwein: Das darf für neue Ställe in NRW nicht mehr
gelten. Unser Erlass stellt auch im Vorgriff auf entsprechende Pläne der
Europäischen Union sicher, dass bei Neu- und Umbauten von Mastanlagen
die höheren Standards beim Tierschutz und für die artgerechtere Tier-
haltung berücksichtigt werden," erklärte Landwirtschaftsministerin Bärbel
Höhn. "Wesentliche Elemente - z.B. mindestens ein Quadratmeter für ein
ausgewachsenes Schwein - sind übrigens bei unseren Hauptkonkurrenten auf
dem Weltmarkt - Dänemark und Niederlande - schon gesetzlich vorgeschrieben."
 



 

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