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AHO Aktuell - 29.06.2001

WLV: Keine Verschärfung der Haltungsvorschriften für Nutztiere


Münster (wlv) Gegen verschärfende Maßnahmen in verschiedenen Haltungs-
vorschriften für landwirtschaftliche Nutztiere haben sich die Präsidenten
der NRW-Landesbauernverbände, Franz-Josef Möllers, Westfälisch-Lippischer
Landwirtschaftsverband (WLV), und Klaus Vosseler, Rheinischer Landwirt-
schafts-Verband (RLV), in einem gemeinsamen Schreiben an NRW-Minister-
präsident Wolfgang Clement ausgesprochen. Die vom Bundeslandwirtschafts-
ministerium und NRW-Landwirtschaftsministerium initiierten, teils bereits
erlassenen Vorschriften für die Haltung von Legehennen, Mastschweinen und
Kälbern beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Union massiv, so die beiden
Präsidenten in dem Schreiben.

Für die Haltung von Legehennen liege der Entwurf einer nationalen
Schutzverordnung vor, der den generellen Ausstieg aus der Haltung von
Hennen in Käfigen vorsehe. Auf EU-Ebene sollen die herkömmlichen Käfige
erst ab 2012 durch sogenannte "ausgestaltete" Käfige ersetzt werden,
die von der Wissenschaft als maßgeblicher Weg für die zukünftige
tierschutzgerechte Legehennenhaltung angesehen werden. Wenn die
Käfighaltung in Deutschland nicht mehr zugelassen sei, erhöhten sich
hier die Kosten für die Eierproduktion um 20 Prozent und seinen nicht
auf Verbraucher übertragbar.

Für die Haltung von Mastschweinen habe ein Erlass des Düsseldorfer
Landwirtschaftsministeriums extrem nachteilige Auswirkungen, der sich
auf Tierschutzanforderungen für die Genehmigung von Neu- und Umbauten
von Ställen in NRW erstreckt. Besonders gravierend sei die zusätzliche
Vorschrift, je Mastschwein eine bestimmte Mindestbetreuungszeit
einzuhalten, die die von Experten für notwendig angesehene Zeit um ein
Vielfaches überschreite. Der Erlass führe nach Einschätzung der
landwirtschaftlichen Fachberatung dazu, dass sich der Tierschutz nicht
verbessere,
negative Folgen für die Tiergesundheit sowie vermeidbare Umweltbelas-
tungen zu erwarten seien. Für die nordrhein-westfälische Schweine-
produktion dürften zusätzliche Kosten in Höhe von 25 bis 30 DM je
Mastschwein entstehen. Da diese der durchschnittlichen Gewinnerwartung
entsprechen, müsse abgeraten werden, überhaupt Anträge auf Genehmigung
des Neu- und Umbaus von Mastställen zu stellen.

Für die Haltung von Kälbern sei der auf nationaler Ebene vorliegende
Entwurf einer Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von großer Bedeutung.
Hierzu habe das NRW-Landwirtschaftsministerium einen Antrag eingebracht,
der über den Entwurf der Bundesverordnung hinausgehende Auflagen
beinhaltet. Kämen diese Auflagen zum Tragen, sei die Kälberaufzucht
hierzulande völlig unrentabel.

Dieser Versuch des Landes NRW, die Kälberhaltung auf Spaltenböden zu
verbieten, ist mittlerweile im Bundesrat am vergangenen Freitag
gescheitert. Die Länderkammer lehnte die von NRW vorangetriebene
Verschärfung der Haltungsanforderungen ab. Den Tieren muss im Stall
allerdings ein trockener und weicher Liegebereich zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat votierte jedoch dafür, die Gruppenhaltung schon ab drei
statt bisher fünf Kälbern einer Altersstufe vorzuschreiben. Dem
Saugbedürfnis der Kälber müsse ausreichend Rechnung getragen werden,
beispielsweise durch Verabreichung der Tränke oder über Ersatzmaßnahmen.
Zudem müssen Kälber spätestens vom achten Lebenstag an Raufutter oder
sonstiges rohfaserreiches Strukturfutter zur freien Aufnahme erhalten.

AGRAR-INFO Nr. 25, 54. Jahrgang, 27. Juni 2001
 



 

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