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AHO Aktuell - 28.06.2001

Rinderviertel in England aufgefallen


Hannover (aho) - Wie Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mitteilt, sind
bei einer Rindfleischsendung eines niedersächsischen Betriebes am
25.06.2001 zwei von einer Färse stammende Viertel wegen der nicht
vollständigen Entfernung des Rückenmarks aufgefallen. Im Wirbelkanal des
zum Zeitpunkt der Schlachtung noch keine zwei Jahre alten Rindes waren
ein drei cm langes sowie ein erbsengroßes Stück Rückenmark festgestellt
worden.

Dem betreffenden Betrieb ist am 26.06.2001 die Schlachtung von Rindern
bis auf Weiteres untersagt worden. Die Wiederaufnahme der Rinder-
schlachtung wird erst zugelassen, wenn die Durchführung und die Kontrolle
der Rückenmarksentnahme als gesichert angesehen werden können. Der mit
der amtlichen Kontrolle beauftragte amtliche Tierarzt ist von dieser
Tätigkeit entbunden und durch einen anderen amtlichen Tierarzt ersetzt
worden. Zusätzlicher betrieblicher und amtlicher Personaleinsatz wurde
angeordnet, um eine Fehlerwiederholung zu vermeiden.

Bartels bedauert den Vorfall, sieht für die Zukunft jedoch absolute
Sicherheit erst dann als gegeben an, wenn die vollständige Entfernung
der Wirbelsäule seitens der EU im Rahmen der Schlachtung rechtlich
festgelegt wird und entsprechende Methoden praktikabel installiert
sind. Zurzeit ist es in der EU und international üblich, Rinder
(außer Kälbern) unter Spaltung der Wirbelsäule in Längsrichtung zu
teilen. Die Entfernung der gesamten Wirbelsäule ist seit dem
01.04.2001 in der EU zwar vorgeschrieben, muss jedoch nicht im Schlacht-
bzw. Zerlegungsbereich durchgeführt werden, sondern kann auch auf der
Einzelhandelsstufe erfolgen.
 



 

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