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AHO Aktuell - 28.06.2001

Schweiz: Änderung der Tierschutzverordnung


(BVET) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 eine
Teilrevision der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (TSchV; SR 455.1)
verabschiedet. Sie betrifft namentlich Bestimmungen zur Wildtierhaltung
sowie zu Eingriffen an Tieren ohne Schmerzausschaltung.

Die Bestimmungen über die Wildtierhaltung werden aufgrund der Erfahrungen
beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung und neuer Erkenntnisse aus der
Praxis im Bereich der Wildtierhaltung angepasst. Wesentlich erweitert
wurden insbesondere die Mindestanforderungen bezüglich qualitativer
Elemente, welche geeignet sind, beispielsweise die Beschäftigung und/oder
das Sozialverhalten zu fördern. Dazu gehören Strukturen, welche zur
Erkundung/Futtersuche anregen oder Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten
bieten. Neu ist auch, dass für Privatpersonen die Haltung von grossen
Aras und Kakadus sowie von grossen Leguanen bewilligungspflichtig ist.
Die Halter solcher Tiere haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei
der zuständigen kantonalen Stelle anzumelden.

Hinsichtlich der erlaubten Eingriffe ohne Schmerzausschaltung hat der
Bundesrat entschieden, dass Kälber, Schafe, Ziegen und Kaninchen künftig
nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden dürfen; Pflicht wird
die Schmerzausschaltung auch beim Enthornen von Kälbern. Diese
Entscheidung beruht auf einer Interessenabwägung zwischen den von den
Tieren erlittenen Schmerzen und der Wirtschaftlichkeit. Es wurde zunächst
die Notwendigkeit des Eingriffs an und für sich geprüft und dann die
Verfügbarkeit praxistauglicher Alternativen.

Weil es zur heutigen Form der Ferkelkastration keine tauglichen,
wirtschaftlich vertretbaren Alternativmethoden gibt, wird der Eingriff
ohne Schmerzausschaltung auch weiterhin gestattet, vorausgesetzt, dass
die Ferkel nicht älter als 14 Tage sind. Auf der Suche nach wirtschaft-
lichen und auch in der Praxis anwendbaren Kastrationsmethoden oder
Alternativen dazu, unterstützt das Bundesamt für Veterinärwesen bereits
heute entsprechende Forschungsprojekte. Ausführliche Informationen in
Form von PDF - Dokumenten finden Sie im revidierten Verordnungs-
text
und in den Erläuterungen dazu.


Bern, den 27. Juni 2001
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
 



 

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