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AHO Aktuell - 27.06.2001

Bei BSE-Fällen in Bayern ab sofort nur noch Kohortenkeulung


(aho) - "In Bayern wird bei BSE-Fällen nur noch die Geburts- und
Nachkommenskohorte des BSE-kranken Tieres getötet. Der Bestand unterliegt
danach hinsichtlich Milch und Fleisch keinen Beschränkungen mehr",
erklärte Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner heute in München.

Bayern zieht damit die Konsequenz aus der Entscheidung der EU-Agrar-
minister, ab 1. Juli 2001 für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der
Einführung der Kohortenkeulung bei BSE vorzusehen. Sinner: "Nachdem
gestern auch der Agrarausschuss des Bundesrates für die Möglichkeit zur
Kohortentötung in Deutschland votiert hat, halte ich es aus Tierschutz-
gründen für geboten, die Regelung auch schon im Vorgriff auf die BSE-
Vorsorge-Verordnung anzuwenden. Von Fleisch und Milch gesunder Tiere
gehen für die Verbraucher keine Gefahren aus. Unsere Überzeugungsarbeit
bei den Kollegen aus den anderen Bundesländern hat sich gelohnt, auch
wenn wir uns mit unserer Forderung für eine bundeseinheitliche Lösung
noch nicht durchsetzen konnten. Der ursprüngliche Künast-Vorschlag zu
einer eingeschränkten Bestandstötung, der zahlreichen gesunden Tieren
unnötigerweise das Leben gekostet hätte, ist damit wohl vom Tisch".

Der Entwurf der BSE-Vorsorge-Verordnung des Bundes hatte zunächst nur
vorgesehen, bei BSE-Fällen Tiere im Alter unter 20 Monaten von der Tötung
auszunehmen. Bayern ist im Bundesrat energisch für die Einführung der
Kohortentötung eingetreten.
Scharf kritisierte Sinner das Vorgehen von Bundeslandwirtschaftsministerin
Künast bei der Umsetzung der EU-Verordnung: "Öffentlich kündigt Frau Künast
die Kohortentötung an. Dann legt sie aber nur einen allenfalls halbherzigen
Verordnungsentwurf vor, der vom Bundesrat noch erheblich nachgebessert
werden muss. Durch die verspätete Vorlage des Verordnungsentwurfs von Frau
Künast ist ein rechtzeitiges Inkrafttreten zum 1. Juli 2001unmöglich. Es
wäre aber unvertretbar, bis zum Abschluss des Normumsetzungsverfahrens
sehenden Auges gesunde Tiere zu töten. Deshalb halte ich eine
Vorgriffsregelung für unbedingt geboten."

News 221 26-06-01
 



 

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