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AHO Aktuell - 26.06.2001

10-Millionen-Klage des Fleischwarenherstellers Höll abgewiesen


Wiesbaden (aho) - Als einen großen Erfolg für den Verbraucherschutz
bezeichnete die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn die
Abweisung der Klage des saarländischen Fleischwarenherstellers Höll
durch das Landgericht Wiesbaden. Das in Illingen ansässige Unternehmen
hatte das Land Hessen auf Schadensersatzleistungen in Höhe von 10
Millionen Mark verklagt. Der Klage lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn hatte am 29.
Dezember 2000 in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass Wurstprodukte der
Firma Höll in Hessen aufgetaucht seien, die nach einer Umetikettierung
falsch deklariert worden seien. Die Wurstwaren waren als rindfleischfrei
etikettiert, obwohl darin Rindfleisch nachgewiesen worden war.

Wie Marlies Mosiek-Urbahn erklärte, sei mit der jetzigen Entscheidung
des Landgerichts Wiesbaden die offene, schnelle und verbrauchernahe
Informationspolitik der Hessischen Landesregierung bestätigt worden.
Das Gericht habe festgestellt, dass durch mehrere wissenschaftliche
Untersuchungen der tatsächliche Rindfleischanteil bestätigt worden sei.

Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben,
dass Höll durch die Betonung der Rindfleischfreiheit seines Produktes
in der damaligen Situation Marktvertrauen und Marktvorteile gewinnen
wollte. In einem solchen Fall müsse aber dann im besonderen Maß
sichergestellt sein, dass das erhöhte Verbrauchervertrauen nicht
getäuscht werde. Die schriftliche Urteilsbegründung stehe noch aus.

Vor dem Hintergrund dieser Gerichtsentscheidung erneuerte die Ministerin
ihre Forderung, Sanktionen im Falle von Falschdeklarierung von
Lebensmitteln zu verschärfen. "Falsche oder unvollständige Angaben,
Manipulationen, aber auch Verletzungen von Sorgfaltspflichten müssen
schärfer geahndet werden können als bisher. Verbrauchertäuschung ist
kein Kavaliersdelikt", betonte die Ministerin abschließend.
 



 

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