Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 26.06.2001

Wildschweine - Pest im Saarland


(aho) - Nachdem in Rheinland-Pfalz schon vor Monaten in an das Saarland
angrenzenden Gebieten Wildschweinepest festgestellt worden ist und
entsprechende Schutzgebiete ausgewiesen wurden, die auch in das Saarland
hineinreichen, ist heute auch bei zwei Wildschweinen im Revier Steinberg
und Gehweiler, Stadt Wadern, die Europäische Schweinepest (ESP) vom
Kreisveterinäramt amtlich festgestellt worden.

Unter Berücksichtigung der geographischen epidemiologischen Verhältnisse
sind ein wildschweinpestgefährdetes Gebiet und ein Überwachungsgebiet
(Teile des Kreises Merzig-Wadern, Saarlouis und St. Wendel) ausgewiesen
worden.

Die ESP ist nicht auf den Menschen übertragbar. Landwirte sind aufgerufen,
in den betroffenen Gebieten ihren Tierbestand von Wildscheinen fernzu-
halten. Es werden vorübergehende Einschränkungen für Haustierbestände beim
Tierverkehr angeordnet. Jedes erlegte Wildschein muss in den Restriktions-
gebieten auf Schweinepest untersucht werden. Die Jäger sind aufgefordert,
den Schwarzwildbestand zur Risikosenkung zu vermindern.

Was ist Schweinepest?

Die Schweinepest ist auf den Menschen nicht übertragbar, richtet aber
unter den Haus- und Wildschweinen großen Schaden an. Sie ist deshalb
so gefürchtet, weil sie eine der am leichtesten zu übertragenden
Krankheiten bei Schweinen ist. Sie ist unheilbar und bei akutem Verlauf
sterben ein bis zwei Wochen nach Krankheitsbeginn 30 - 100 % der
erkrankten Schweine. Es gibt jedoch auch chronische Krankheitsverläufe,
die zu Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten und schlechter Entwicklung
der Tiere führen. Die Krankheit wird über infizierte Schweine, deren
Erzeugnisse und Ausscheidungen verbreitet. Für die Krankheit nicht
empfängliche Tiere, wie Hunde, Katzen, Vögel sowie Ratten und Mäuse,
aber auch der Mensch können den Erreger weitertragen. Auch an Gegen-
ständen, wie an Autoreifen, kann der Erreger haften.

Folgen bei Ausbruch

Die Seuche führt in Haustierbeständen neben Tierverlusten in den
betroffenen Beständen zu umfangreichen Handelseinschränkungen. Neben
hohen volkswirtschaftlichen Gesamtschäden wäre die Existenz vieler
Landwirte bei Einschleppung der Wildscheinpest in Haustierbestände
gefährdet. Eine Einschleppung der Seuche in Haustierbestände von den
infizierten Wildschweinen muss daher mit aller Konsequenz verhindert
werden.

Maßnahmen für Schweinehalter:

1. Hausschweine dürfen nicht mit Wildscheinen und nicht mit Materialien,
mit denen zuvor Wildscheine in Berührung kamen, in Kontakt kommen.

2. An den Aus- und Eingängen der Schweineställe müssen Desinfektions-
möglichkeiten eingerichtet werden.

3. Schweine sind in Ställen zu halten.

4. Zucht-, Nutz- und Schlachtschweine dürfen nur nach Genehmigung der
Kreisveterinärbehörde verbracht werden.

5. Schlachtschweine müssen innerhalb 24 Stunden vor dem Verbringen zur
Schlachtstätte klinisch auf Schweinepest untersucht werden.

Maßnahmen für Jäger im gefährdeten Bezirk:

Jedes erlegte Wildschwein muss gekennzeichnet, untersucht und mit einem
Wildbegleitschein versehen werden. Die Jäger sind dazu angehalten die
Schwarzwildpopulation - insbesondere durch Erlegen der die Seuche
verstärkt verbreitenden jüngeren Tiere - zu reduzieren.

Die erforderlichen Maßnahmen werden vom Landkreis Merzig-Wadern
koordiniert. Die Landesregierung bittet die Bevölkerung um Verständnis
für die erforderlichen Maßnahmen. Nur durch eine schnelle und
restriktive Reaktion kann großer Schaden für die Landwirtschaft in der
gesamten Region verhindert werden.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de