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AHO Aktuell - 24.06.2001

Künast begrüßt neue Umweltschutzgesetze für Landwirtschaft


(bml) - Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßt die
Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,
der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz. "Mit
der Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat über dieses wichtige
Umweltschutzgesetz wird der Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen
vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Deutschland ein großes Stück
vorangebracht. Davon werden auch die Land-, Forst- und Fischerei-
wirtschaft profitieren, denn sie sind für ihre Produktion auf reine
Luft, sauberes Wasser und intakte Böden ganz besonders angewiesen",
so die Ministerin heute nach der Entscheidung des Bundesrates.

"Für eine zukunftsträchtige Entwicklung der landwirtschaftlichen
Betriebe mit Tierhaltung brauchen wir eine Bindung der Tierhaltung
an die Fläche. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Tierschutzprobleme,
sowie Umwelt- und Seuchenrisiken, die mit einer hohen Viehdichte
einhergehen, in den Griff zu bekommen", so Künast. Deshalb sei es
von besonderer Bedeutung, dass in dem Gesetz die Tierhaltung an die
vorhandene Fläche gebunden werde. Größere Betriebe mit mehr als zwei
Großvieheinheiten je Hektar sind künftig nach dem Bundes-Immissions-
schutzgesetz und gegebenenfalls nach Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu genehmigen und zu betreiben. Für
bestehende Ställe gilt eine Übergangsfrist bis 30. Oktober 2007.

Eine umweltverträgliche Verwertung der Gülle sowie eine Einschränkung
der Geruchs- und Staubbelastung durch Ställe werden nach Einschätzung
der Ministerin dazu beitragen, die Akzeptanz der Tierhaltung in der
Bevölkerung zu verbessern. "Damit ist allen gedient, den Verbrauchern
und Verbraucherinnen, die Fleisch aus umweltverträglicher und
artgerechter Tierhaltung essen möchten und den Landwirten, die auf
den Verkauf ihrer Produkte zu gewinnbringenden Preisen angewiesen
sind", so Künast.
 



 

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