Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 24.06.2001

Schweiz: Neue Fütterungsvorschriften werden eingehalten


(RAP) - Die amtliche Futtermittelkontrolle der Eidgenössischen
Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux (RAP) zieht für die
ersten 5 Monate dieses Jahres eine positive Bilanz für die
Schweizer Mischfutterhersteller. Die seit Januar geltenden
neuen Vorschriften im Zusammenhang mit der
Rinderkrankheit BSE werden eingehalten; bei den
Deklarationen sind jedoch noch einige Verbesserungen
notwendig. Zur Bestimmung des GVO-Anteils in Futtermitteln
führt die RAP bis zum 15. Oktober 2001 die quantitativen
real-time PCR-Methoden ein.

Seit Januar 2001 wurden im Rahmen der amtlichen
Futtermittelkontrolle der RAP 461 Proben untersucht. Davon
wurden 155 Mischfutterproben auf den Gehalt an tierischen Mehlen
und Fetten geprüft. Diese Stichprobenkontrolle führt zum Schluss,
dass das seit dem 1. Januar 2001 gültige generelle Verbot von
Fleischmehl und ähnlichen Produkten für alle landwirtschaftlichen
Nutztiere eingehalten wird. Nur in zwei Fällen mussten
Beanstandungen vorgenommen werden, die zu Strafanzeigen
führten. In einem Fall handelte es sich um ein importiertes
Mischfuttermittel.

Etwa die Hälfte aller Proben der amtlichen Futtermittelkontrolle
wies kleine Fehler auf; dies vor allem bei den Deklarationen. In
einem weiteren Fünftel der Proben mussten kostenpflichtige
Beanstandungen vorgenommen werden. Die Gesundheit der Tiere
und die Qualität der Lebensmittel Milch, Fleisch und Eier waren
jedoch durch diese Futtermittel nie gefährdet.

Bestimmung des GVO-Anteils in Futtermitteln

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle überprüft die RAP
Futtermittel gemäss Artikel 23 der Futtermittel-Verordnung vom 26.
Mai 1999. Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel müssen im
Interesse des Täuschungsschutzes als GVO deklariert werden,
wenn der GVO-Anteil 3 % übersteigt. Für Mischfuttermittel beträgt
dieser Wert 2 %. Die Untersuchungsmethoden haben bei diesen
Kontrollen eine wichtige Bedeutung. Um die Sicherheit der
Untersuchungsresultate zu verbessern, führt deshalb die RAP
stufenweise bis zum 15. Oktober 2001 die quantitativen real-time
PCR-Methoden bei den verschiedenen Futtermitteltypen ein. Diese
entsprechen den Methoden, die bei der Untersuchung von
Lebensmitteln verwendet werden.

Ab 22. Juni 2001 sind diese von der RAP bei der amtlichen
Futtermittelkontrolle angewandten GVO-Untersuchungsmethoden
als PDF - Dokument
abrufbar.

Weitere Auskünfte:

Daniel Guidon
Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere
Futtermittelkontrolle
1725 Posieux (Schweiz)

Tel. 026 4077 245
FAX 026 4077 300
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de