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AHO Aktuell - 23.06.2001

Schweinehaltungsrichtlinie im EU-Agrarrat verabschiedet


Bonn (bme) - Mit seiner Entscheidung über die Schweinehaltungsrichtlinie
hat der EU-Agrarrat am 19. Juni eine Reihe von Verbesserungen der Haltungs-
bedingungen für Schweine beschlossen. Die Neuregelung beinhaltet insbe-
sondere die obligatorische Gruppenhaltung von Sauen, das Verbot der
Anbindehaltung, sowie die Festlegung von Mindestflächen für Sauen.

Bundesverbraucherschutz Ministerin Renate Künast begrüßte den Kompromiss
als einen weiteren Schritt zu mehr EU-weit gültigem Tierschutz in der
Schweinehaltung. Gleichzeitig appellierte sie an die Kommission, möglichst
bald weitergehende Vorschriften für die Haltung von Mastschweinen
vorzuschlagen.

Die Richtlinie geht zurück auf einen im Januar 2001 vorgelegten Vorschlag
der EU-Kommission. Dank intensiver Beratungen und von allen Seiten
gezeigter Kompromissbereitschaft konnte sie während der schwedischen
Präsidentschaft verabschiedet werden. Die Richtlinie muss bis zum 1.
Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Übergangsfrist
für Altanlagen läuft am 1. Januar 2013 aus.

Die bestehende Richtlinie 91/630/EWG wird mit der verabschiedeten
Richtlinie in folgenden Punkten geändert:

· die Gruppenhaltung von Sauen wird für den Zeitraum ab der
5. Woche nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeln vorgeschrieben;

· es werden Mindestflächen für Sauen in der Gruppenhaltung
vorgeschrieben;

· ein Teil des Bodens (ca. 60 %) im Aufenthaltsbereich der
Sauen muss planbefestigt sein oder einen Perforationsanteil von
höchstens 15 % aufweisen;

· es werden Mindestanforderungen an den Spaltenboden
festgelegt;

· die Anbindehaltung von Sauen wird verboten;

· der ständige Zugang zu Beschäftigungsmaterial wird
vorgeschrieben;

· die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass nur sachkundige Personen mit der Betreuung der
Schweine beauftragt werden; hierzu sind entsprechende Kurse anzubieten.

Die EU-Kommission ist verpflichtet, in einem Bericht vor dem 1. Juli
2005 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Anforderungen an die
Haltung von Mastschweinen sowie über die Möglichkeit, auf die
chirurgische Kastration von Ferkeln zu verzichten. Bis Januar 2008
muss sie dem Rat einen Erfahrungsbericht über die Schweinehaltung in
der EU vorlegen.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie werden jetzt im Bundes-
verbraucherschutzministerium aufgenommen. Dabei wird auch zu
entscheiden sein, in welchen Bereichen über die Mindestanforderungen
der Richtlinie hinausgegangen werden soll. Die Umsetzung in nationales
Recht ist besonders dringlich, da derzeit keine bundeseinheitlichen
Tierschutzregelungen zur Schweinehaltung vorliegen, nachdem die nationale
Schweinehaltungsverordnung wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes nichtig
ist.
 



 

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