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AHO Aktuell - 21.06.2001

Lebensmittelsicherheit durch rechtliche Grundlagen


Lednice (AIZ) - Der biologische Landbau erzeugt nicht nur Qualität,
sondern bringt Qualität in das ganze System Ländlicher Raum. Mit
dieser Aussage eröffnete der Schwede Josef Dlouhy, Professor der
Agrarökonomie an der tschechischen Agraruniversität in Prag, den
Themenblock "Lebensmittelsicherheit und Gesundheit" bei der
Sommerakademie für Biolandwirtschaft in Lednice, Tschechien. Das
Verlangen nach gesunden, hochwertigen Lebensmitteln sei groß, die
Sensibilität der Konsumenten rund um das Essen gestiegen. "Die 50 t
Essen, welche ein Mensch während seines Lebens zu sich nimmt, zeigen
Wirkung und prägen uns", so Dlouhy. Darum sei es umso wichtiger, auf
die Beschaffenheit und Natürlichkeit von Lebensmitteln zu achten.
Gerade der biologische Landbau werde diesen Bedürfnissen gerecht.
"Qualität geht vor Quantität" als Prinzip bekomme "einen immer
stärkeren Impuls beim Verbraucher", so der Agrarökonom. Zusätzlich
sei der Biolandbau ein ganzheitliches Wirtschaftssystem, welches
mit den natürlichen Ressourcen auskommt. Die industrielle
Landwirtschaft hingegen brauche einen maximalen Einsatz von "externen
Faktoren" wie Düngemittel, Pestiziden, Herbiziden und Maschinen.
Seiner Meinung nach garantieren Produkte aus biologischem Landbau
eine Lebensmittelsicherheit, die die Konsumenten suchen. Um den
Biolandbau zu stärken, sollen die Verbraucher besser über die
negativen Seiten der konventionellen Landwirtschaft informiert
werden. Dlouhy wünscht sich, neben einem neuen, nach ethischen
Gesichtspunkten ausgerichteten Agrar-Produktionssystem, dass die
Politik die Bio-Bauern mehr unterstützt und dass Qualität vor
Quantität geht. Auch sollten Mediziner verstärkt in Ernährungsfragen
mit einbezogen werden, zum Beispiel bei der Formulierung von
Qualitätskriterien, regte Dlouhy an.

Dass der Verbraucher mit Bio-Lebensmitteln auf der sicheren Seite
ist, garantiert die EU-Verordnung Nr. 2092/91 über den ökologischen
Landbau. Darin sind die Produktionsmethoden, Kennzeichnung,
Verarbeitung, Kontrolle sowie Einfuhren aus Drittländern geregelt.
"Diese Regeln sind nicht direkt auf Lebensmittelsicherheit und
Gesundheit ausgerichtet, sondern nur auf eine besondere Produktions-
weise, die eine bestimmte Produktqualität bringt", sagte Karl Plsek
vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen.
Jedenfalls biete die Verordnung ein Grundgerüst für die Lebens-
mittelsicherheit, so Plsek. Auch wenn die alternativen Produktions-
methoden seit 1900 bekannt sind, etablierte sich der Bio- Landbau
im öffentlichen Bewusstsein relativ spät. "Für die Verbraucher war
es nicht immer leicht, die Konzepte des Biolandbaus zu verstehen und
seine Produkte zu erkennen", erinnerte Plsek. Mit entsprechenden
Richtlinien und Regelungen gelang es schließlich, die Bio-Produkte
"glaubwürdig im Nischenmarkt der Qualitätserzeugnisse" zu verankern,
so Plsek. Er betonte, dass erst Anfang der neunziger Jahre in der
Europäischen Union (EU) ein entsprechender Rechtsrahmen für den
ökologischen Landbau entstand. Seither gilt die EU- Verordnung als
"Vorbild" für andere, internationale Initiativen wie für die IFOAM
und den Codex Alimentarius.


Wie das österreichische Kontrollsystem in der biologischen
Landwirtschaft organisiert ist, veranschaulichte Walter Mittendorfer
von der Lebensmittelbehörde Niederösterreich. Die Kontrolle des
Biobetriebes wird durch unabhängige Kontrollstellen durchgeführt,
die vom jeweiligen Landeshauptmann zugelassen werden. Die Tätigkeit
der Kontrollstellen wiederum wird von der Lebensmittelbehörde
überprüft. Neben der jährlichen vollständigen Besichtigung der
Betriebseinheit führt die Kontrollstelle auch unangekündigte
Inspektionsbesichtigungen durch. Der Bio-Betrieb wird hinsichtlich
Flächennutzung, Herkunft von Saatgut, Zukauf von Dünge-, Futtermittel
und Pflanzenschutz kontrolliert. Ein Verarbeitungsbetrieb wird zudem
über Wareneingang, Lagerung, Verarbeitung, Rezeptur, Etikettierung
und Betriebsbuchführung befragt, erläuterte Mittendorfer.

Werden Verstöße bekannt, so tritt ein Sanktionskatalog in Kraft. Der
Kontrollor selbst ist zu den ersten beiden Sanktionen bemächtigt: Er
darf abmahnen und eine verstärkte Aufzeichnungs- und Meldepflicht
einfordern. Für die weiteren Maßnahmen wie kostenpflichtige
Nachkontrolle, Ausschluss der betroffenen Waren aus der Bio -
Vermarktung bis hin zur Kündigung des Kontrollverfahrens ist die
Kontrollstelle zuständig. Generell nimmt die Lebensmittelbehörde
jedes Bundeslandes zusätzliche "Überwachungsmaßnahmen" wahr: Neben
dem vorgegebenen Proben- und Revisionsplan erfolgt eine verstärkte
Überwachung beziehungsweise Probenziehung bei Verdachtsfällen. Im
Rahmen der amtlichen Untersuchung werden die Lebensmittelunter-
suchungsanstalten eingebunden.

Rückfragehinweis:
AIZ - Agrarisches Informationszentrum,
Pressedienst Tel:
Österreich: 01/533-18-43, e-Mail: pressedienst@aiz-in.com

http://www.aiz-pressedienst.com
FAX: (01) 535 0438
 



 

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