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AHO Aktuell - 21.06.2001

ISN: Staatsanwaltschaft Münster diffamiert Landwirte

ISN-Pressemeldung vom 21. Juni 2001


(ISN) - Die Staatsanwaltschaft Münster teilte mit, dass sämtliche
Verfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Schweinemastskandal
eingestellt worden sind. Der zur Überprüfung stehende Einsatz von
Zinkoxid konnte in allen Fällen mit dem Nachweis des Therapienotstandes
begründet werden, so dass hier keine illegalen Handlungen nachgewiesen
werden konnten. So weit sei dies aus Sicht der Interessengemeinschaft
der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN) eine sehr erfreuliche
Meldung. Im krisengebeutelten Berufsstand "Landwirtschaft" werde legal
gearbeitet.

Die begleitenden Kommentare des zuständigen Staatsanwaltes Raymund
Schneeweis hinterliessen allerdings ein anderes Bild: Er äußerte im
Pressegespräch beispielsweise, dass der Handel mit Tierarzneimitteln
und die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten dem Rauschgifthandel
gleichzusetzen seien. Beschuldigte Bauern nähmen lieber die
Vernichtung der eigenen Existenz in Kauf als eine Aussage abzugeben.
Weiterhin, so Schneeweis, sei bei den nach Gewinnmaximierung
strebenden Tiermästern trotz BSE und MKS kein Umdenken zu erkennen.

Jedem redlich produzierenden Schweinehalter müsse sich nach Auffassung
der ISN bei diesen Äußerungen die Faust in der Tasche ballen. Nicht
nur, dass man mit vereinzelt auftretenden "schwarzen Schafen" der
Branche über einen Kamm geschoren werde. Es werde weiterhin das
notwendige Streben nach Einkommenserwerb mit dem negativ belasteten
Begriff der "Gewinnmaximierung" diskreditiert. In einem schönen
Wortgemisch mit MKS, BSE und Rauschgifthandel werde der Öffentlichkeit
ein ungenießbarer Cocktail serviert, der auch den restlichen Appetit
auf Fleisch verderbe. Selbst Schwerverbrecher und Terroristen würden
von den deutschen Staatsanwaltschaften nach dem Grundsatz der
Unschuldsvermutung behandelt bis das endgültige Urteil vorliege. Dieses
dürften die deutschen Schweineproduzenten anscheinend nicht für sich
in Anspruch nehmen; hier "vorverurteile" die Staatsanwaltschaft in
Münster sogar noch, wenn Verfahren bereits erfolglos eingestellt worden
seien.

Die ISN habe Dienstaufsichtsbeschwerde beim leitenden Oberstaatsanwalt
in Münster und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm eingelegt.
Allen Schweinehaltern sei empfohlen, diesen Schritt auch vorzunehmen;
nur durch einen massiven Auftritt könne der Staatsanwaltschaft der
Unmut der Landwirtschaft deutlich gemacht werden. Ein entsprechend
vorbereitetes Formular stehe im Internet zum download zur
Verfügung oder könne per Fax unter 0190/192700 abgerufen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scharlau, Tel. 05491/9665-11, gerne
zur Verfügung.
 



 

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