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AHO Aktuell - 21.06.2001

BbT: Bestandstötung bei BSE ist nicht gerechtfertigt


(BbT) - Seit den ersten Nachweisen von BSE bei deutschen Rindern im
November des vergangenen Jahres wurde zumeist der gesamte betroffene
Bestand getötet. Diese den Zorn und Unwillen der Landwirte
hervorrufende Maßnahme, die der Bevölkerung zeigen soll, wie
energisch und entschlossen der Staat den Verbraucherschutz wahrnimmt,
ist aus fachlicher Sicht nicht gerechtfertigt.

BSE ist - hier ist sich die Wissenschaft ungeachtet aller noch
vorhandenen Wissenslücken sicher - eine Einzeltiererkrankung. Eine
horizontale Übertragung von dem betroffenen Tier auf seine Stallgenossen
oder auf den Menschen durch ausgeschiedene Erreger findet nicht statt.
Die bei ansteckenden Viehseuchen wie Schweinepest oder Maul- und
Klauenseuche durchaus berechtigte Tötung des gesamten betroffenen
Bestandes, mit der einer Ausbreitung der Seuche wirksam begegnet wird,
ist daher im Falle des Nachweises von BSE keineswegs geeignet, die
weitere Verbreitung dieser Krankheit zu verhindern. BSE ist als Ursache
der neuen Variante der Creutzfeld-Jakobschen Krankheit des Menschen
anzusehen, wobei man derzeit annimmt, daß die in bestimmten Teilen des
erkrankten Tieres nachweisbaren Prionen die Erkrankung hervorrufen,
wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Ist die Tötung des
gesamten Rinderbestandes also eine unverzichtbare Maßnahme des
Verbraucherschutzes? Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese Frage
eindeutig zu verneinen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich in
dem betroffenen Bestand noch ein weiteres infiziertes Tier befinden
könnte, so gibt es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft doch
andere Möglichkeiten, um den gebotenen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Dazu zählen die amtliche Überwachung des Betriebes, die klinische
Untersuchung der zum Bestand gehörenden Rinder sowie die Untersuchung
geschlachteter Tiere nebst der vorgeschriebenen Entfernung und
unschädlichen Beseitigung der möglicherweise Prionen enthaltenden Gewebe.

Dem betroffenen Betrieb ist Anonymität zu gewähren, um ihm die weitere
Vermarktung von Fleisch und Milch zu gewährleisten, durch die der
Verbraucher nicht gefährdet wird. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte
fordert daher den Schluß der exzessiven Bestandstötungen und deren
Reduzierung auf ein wissenschaftlich gebotenes Maß. So ist die Tötung der
Nachkommen des BSE-erkrankten Rindes vertretbar, so lange dieser
Übertragungsweg nicht völlig ausgeschlossen ist; allenfalls wäre noch die
in der Schweiz praktizierte sog. Kohortentötung zu akzeptieren.
Wissenschaftliche Erkenntnisse im Verein mit dem im Tierschutzgesetz
enthaltenen Verbot, Tiere ohne "vernünftigen Grund" zu töten gebieten
eine Ende der sinnlosen Tötung und unschädlichen Beseitigung gesunder Tiere.

Präsident Dr. Herbert W o h n
Am Goldberg 18
96215 Lichtenfels
Tel. 09571/18232
Fax 09571/18123
eMail: BbT-Lif@t-online.de
 



 

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