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AHO Aktuell - 20.06.2001

EU-Rat lockert Tiermehlverbot


(BPA) - Am 19. Juni fand in Luxemburg die Tagung des EU-Agrar-
ministerrates statt. Der Rat beschloss, das EU-weite Verfütterungs-
verbot von Tiermehl an Schweine und Geflügel, welches am 30.
Juni auslaufen sollte, bis ins kommende Jahr vorerst in Kraft zu
lassen. Seit 1994 ist es in der EU verboten, Wiederkäuer mit
Tiermehl zu füttern. An diesem generellen Verbot soll sich nichts
ändern.

Seit dem 1. Januar 2001 durfte kein Tiermehl mehr an Schweine und
Geflügel verfüttert werden. Diese Regelung war zunächst nur bis zum
30. Juni befristet. Deutschland ist wie Frankreich, Spanien und
Österreich für ein unbefristetes Verbot, wie es in der Bundesrepublik
bereits in Kraft ist. Nun soll dieses Futter auf absehbare Zeit nach
Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards wieder zugelassen werden -
einen Zeitraum, wann die Verfütterung wieder möglich sein soll, nannte
die Kommission jedoch noch nicht.

Nach den Vorstellungen der Kommission wird künftig nur solches
Tiermehl an Schweine und Geflügel verfüttert werden dürfen, das aus
tierischen Produkten besteht, die auch für den menschlichen Verzehr
geeignet sind. Zudem dürfen Schweine nicht mit Tiermehl gefüttert
werden, das aus Schweineprodukten hergestellt wurde, um Kannibalismus
zu verhindern. Tiermehl mit BSE-Risikomaterial muss generell
vernichtet werden.

Verbraucherschutzministerin Künast kritisiert diese Regelung als
verwirrend und unzureichend. Sie verwies darauf, dass dann künftig
tiermehlhaltiges Schweinefleisch aus anderen EU-Staaten auf den
deutschen Markt gelangen könne. Damit die Verbraucher wissen, was sie
kaufen, erwäge sie ein Gütesiegel, das Fleisch, welches ohne Tiermehl
produziert wurde, auch als solches auszeichnet.

Die Minister beschlossen außerdem, bei BSE-Fällen künftig die so
genannte Kohorten-Tötung zuzulassen. Demnach muss bei einem
Krankheitsfall nicht mehr die ganze Herde vernichtet werden, sondern
nur noch direkte Nachkommen des erkrankten Tieres sowie die
unmittelbar benachbarten Jahrgänge. Diese Regelung wird in Deutschland
bereits angewendet.

Im Kampf gegen die Schweinepest verständigten sich die Minister
darauf, binnen eines Jahres keine Speiseabfälle aus Restaurants bei
der Verfütterung mehr zuzulassen. Die EU-Minister beschlossen mit
Mehrheit eine neue Regelung für den Umgang mit tierischen Abfällen,
die 2002 in Kraft treten soll. Sie ist Voraussetzung dafür, die
Verfütterung von Tiermehl an Schweine und Geflügel unter bestimmten
Bedingungen wieder erlauben zu können. Bedingung dafür ist nach
Angaben von EU-Verbraucherschutzkommisat David Byrne, dass riskante
Tierreste nachweislich aussortiert werden und die Länder, die Tiermehl
verfüttern wollen, BSE-frei sind. Das sind zur Zeit nur Österreich,
Schweden und Finnland.
 



 

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