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AHO Aktuell - 19.06.2001

Weiterhin Faulbrut der Bienen im Rhein-Sieg-Kreis!


Rhein-Sieg-Kreis (mw) - Nachdem im letzten Jahr die Faulbrut der Bienen
in weiten Teilen des Rhein-Sieg-Kreises auftrat, konnte dank konsequenter
und aufwendiger Bekämpfungsmaßnahmen die Zahl der Neuausbrüche in diesem
Jahr erheblich reduziert werden.

Zum Schutz der gesunden Bienenvölker hat das Veterinäramt um die
Faulbrutherde Sperrbezirke eingerichtet und in einer Tierseuchen-
Verordnung veröffentlicht. Betroffen ist der Bereich Hennef-Stoßdorf,
Königswinter-Oberpleis und das Stadtgebiet Bad Honnef. Imker, die mit
ihren Bienenvölkern innerhalb des Sperrgebietes stehen, sind verpflichtet,
sich beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Bienenvölker dürfen nicht
in die Sperrgebiete gebracht und natürlich nicht hieraus entfernt werden.
Ausnahmen können vom Amtstierarzt genehmigt werden.

Paenibacillus larve larve, so heißt der Erreger der Faubrut, ist für den
Menschen völlig harmlos. Auch auf die gute Qualität des Naturproduktes
Honig hat die Krankheit keinen Einfluss. Infizierte Bienenmaden sterben
in den Brutzellen ab, wodurch mangels ausreichender Nachzucht das
Bienenvolk erheblich geschwächt wird.

Um die Verbreitung der Faulbrut zu verhindern, sollte jeder Imker
mindestens zweimal jährlich die Brutnester seiner Völker intensiv
kontrollieren. Verdächtige Anzeichen der Faulbrut erkennt der Imker u.a.
an eingefallenen löchrigen Zelldeckeln und einer in den Brutzellen
befindlichen fadenziehenden, hellbraunen bis dunklen Masse. Beim Auftreten
solcher Symptome ist unverzüglich das Veterinäramt zu informieren, welches
weitergehende Untersuchungen einleitet.

Bei Rückfragen steht das Veterinäramt des Rheins-Sieg-Kreises - Der
Landrat - unter der Rufnummer 02241 / 13 2611 gerne zur Verfügung.
 



 

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