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AHO Aktuell - 19.06.2001

Haltungsanforderungen für Schweine steigen


(ZDS/EU) - Unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft ist die
Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen für
den Schutz von Schweinen (91/630/EWG) vorangetrieben worden. Am
19.06. wurde die Änderungsrichtlinie vom Agrarministerrat angenommen.
Die Richtlinie schreibt u.a. die Gruppenhaltung von Sauen spätestens
5 Wochen nach der Belegung, die Bereitstellung von Beschäftigungs-
material und die Verfütterung von Rauhfutter an Sauen vor. Außerdem
wird ein Sachkundenachweis für Personen gefordert, die Schweinen
versorgen. Der Platzbedarf für Schweine und die Anforderungen an
die Bodenbeschaffenheit wurden überarbeitet. Die neuen Bestimmungen
sollen für Neu- und Umbauten bereits ab Januar 2003 gelten. Für
alte Haltungssysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2013.
 



 

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