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AHO Aktuell - 19.06.2001

EU-Verfütterungsverbot von Tiermehl verlängert


Luxemburg/London (pte) - Die Agrarminister der EU haben am Dienstag in
Luxemburg beschlossen, das europaweite Verfütterungsverbot von Tiermehl
zeitlich unbestimmt zu verlängern. Wie der Pressesprecher des deutschen
Verbraucherministeriums Andreas Schulze mitteilte, gebe es keinen
Automatismus, der diese Regelung unterbreche. Der Kommission wurde aber
eingeräumt, Ausnahmen zu genehmigen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt
sind. Darunter fällt die Inkraftsetzung der Verordnung für tierische
Nebenprodukte in der EU.

Da Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien eine unbefristete
Verlängerung des Fütterungsverbots gefordert hatten, nannte Schulze
den Beschluss als "einen Schritt in die richtige Richtung". Es sei aber
nicht der große Schritt gewesen, den man sich erhofft habe.

Erst am Wochenende war in Großbritannien eine zweite Kuh identifiziert
worden, die an der Rinderseuche BSE erkrankt war, obwohl sie erst nach
Einführung des britischen Tiermehl-Fütterungsverbots für Rinder geboren
wurde und deshalb nach bisherigen Erkenntnissen nicht hätte erkranken
dürfen. Britische Wissenschaftler machten darauf aufmerksam, dass BSE
scheinbar über bislang unbekannte Infektionswege übertragen werden kann.

Die BSE-erkrankte Kuh aus der Grafschaft Somerset in Südwest-England
wurde im Mai 1997 geboren, also zehn Monate, nachdem die Verfütterung
von Tiermehl verboten worden war. Der Übertragungsweg vom Muttertier
auf das Kalb kann nach bisherigen Kenntnissen ausgeschlossen werden, da
das schon geschlachtete Muttertier BSE-frei war. Die Forscher warnen nun,
dass BSE möglicherweise auf noch unbekannte Weise übertragen wird. Sie
fordern deshalb, dass Rindfleisch stärker auf BSE untersucht werden muss.
Ein umfassender Verbraucherschutz ist bisher nicht gewährleistet,
schätzten die Wissenschaftler ein.
 



 

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