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AHO Aktuell - 19.06.2001

Schweinepest in Spanien - Kommission erlässt Ausfuhrbeschränkungen


(aho) - Als Reaktion auf den Ausbruch der Schweinepest hat die Europäische
Kommission eine Entscheidung mit Ausfuhrbeschränkungen für lebende
Schweine, Samen, Eizellen und Embryos von Schweinen aus Katalonien
(Spanien) erlassen. Die Schweinepest ist eine hoch ansteckende
Viruserkrankung des Schweins, birgt jedoch keine Gefahr für den
Menschen. In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Beschränkungen
bei Ausbrüchen in mehreren anderen Mitgliedstaaten erlassen. Die
Kommissionsentscheidung gilt ab dem 14. bis zum 30. Juni. Am nächsten
Freitag, dem 22. Juni, wird der Ständige Veterinärausschuss in einer
Sondersitzung die Situation erneut prüfen.

Den Kommissionsdienststellen wurde heute ein Ausbruch der klassischen
Schweinepest in der Provinz Lerida in Katalonien gemeldet. Nach den
vorliegenden Informationen haben den Betrieb seit dem 14. Mai 2001
keine Schweine mehr verlassen. Die spanischen Behörden haben Maßnahmen
gemäß der Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 zur
Bekämpfung der klassischen Schweinepest getroffen. Dazu gehören die
Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer
Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den befallenen
Betrieb, die Untersuchung aller Betriebe in beiden Zonen sowie die
Rückverfolgung der Bewegungen aller lebenden Tiere und aller
Fahrzeuge aus dem und in den Betrieb in den vergangenen zwei Wochen.

Die Kommissionsdienststellen stehen ständig in engem Kontakt mit den
spanischen Behörden und sind über die Entwicklungen voll unterrichtet.
Der Ständige Veterinärausschuss wird alle verfügbaren Informationen
über den jüngsten Ausbruch der Schweinepest auf der für den 22. Juni
anberaumten Sitzung prüfen. Zu diesem Zeitpunkt dürfte ein klareres
Bild des Ausmaßes des Ausbruchs und der Wirksamkeit der von den
spanischen Behörden getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Schweinepest vorliegen.
 



 

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