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AHO Aktuell - 16.06.2001

Schweinepest: Erforderliche Maßnahmen ergriffen


Bonn, (bme) - Die Europäische Kommission hat am 14. Juni den Ausbruch
der Schweinepest in Spanien bestätigt, teilte das Bundesverbraucher-
ministerium mit. Betroffen ist ein Betrieb mit ca. 2000 Schweinen in
Katalonien. Seit dem 14. Juni ist es deshalb unter anderem untersagt,
Schweine, Schweinesamen und -embryonen aus der Provinz Katalonien in
andere Mitgliedstaaten zu verbringen. Auch für die übrigen Gebiete
Spaniens gelten ab sofort strengere Regelungen für das Verbringen von
Schweinen. Die von der Kommission noch am selben Tag erlassene
Entscheidung soll in dieser Woche im Ständigen Veterinärausschuss
überprüft werden. Nach Auskunft der spanischen Behörden sind alle
erforderlichen Maßnahmen entsprechend der EU-Schweinepestbekämpfungs-
richtlinie getroffen worden

"Nach bisher vorliegenden Meldungen wurden seit 1. Mai dieses Jahres
keine Zucht-, Nutz- oder Schlachtschweine aus Spanien nach Deutschland
verbracht", so der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium,
Alexander Müller. Die Ursache des Seuchenausbruchs sei noch nicht
bekannt. Müller weist in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich
darauf hin, dass die Verfütterung von nicht ordnungsgemäß erhitzten
Speiseabfällen wegen der damit verbundenen Gefahr der Seuchenübertragung
verboten ist. "Seuchenprophylaxe ist immer noch der beste Weg,
Seuchenausbrüche zu vermeiden", so der Staatssekretär.
 



 

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