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AHO Aktuell - 16.06.2001

Programm des BMVEL zur Futtermittelsicherheit


(Stand: 12.06.2001)

1. Verbot der Verfütterung bestimmter tierischer Proteine und Fette

Fortführung des bis zum 30. Juni 2001 in der Europäischen Union
geltenden Verbotes der Verfütterung tierischer Proteine und
Ausweitung des Verbotes auf bestimmte tierische Fette.

2. Obligatorische offene Deklaration von Mischfuttermitteln

Einführung der obligatorischen offene Deklaration von Mischfuttermitteln,
d.h. Angabe der in Mischfuttermitteln enthaltenen Einzelfuttermittel
mit Gewichtsprozenten, in der EU.

3. Positivliste zugelassener Futtermittelausgangserzeugnisse

Schaffung einer Positivliste der zugelassenen Futtermittelausgangs-
erzeugnisse mit Bezeichnung, Beschreibung, Qualitätsanforderungen
und Angaben über Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit den interessierten
Wirtschaftskreisen zbd auf wissenschaftlicher Grundlage.

4. Verbot von Antibiotika zur Leistungsförderung

Kurzfristiges Verbot der Verwendung von antibiotischen Leistungsförderern
als Futtermittelzusatzstoffe in der Europäischen Union und flankierende
Maßnahmen im Tierarzneimittelbereich mit dem Ziel der Verringerung des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.

5. Gentechnisch veränderte Futtermittel

Schaffung von Regelungen für die Zulassung und Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Futtermitteln in der EU zur Sicherung der
Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt, der Transparenz und
Rückverfolgbarkeit.

Prüfung, ob die Einführung einer Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" analog
zu bereits bestehenden Regelungen für Lebensmittel, zweckmäßig und
rechtlich zulässig ist.

6. Anforderungen an Futtermittelhersteller und -transporteure

Ausdehnung der bereits für Hersteller und Inverkehrbringer von
Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen geltende Anzeige-
bzw. Anerkennungspflicht EG-weit auf alle Bereiche des Futtermittel-
sektors und die Verpflichtung der Betriebe zur Einführung von
Produktionssicherheitssystemen.

Stärkung der Eigenverantwortung der Wirtschaft; hierzu können in
eigener Verantwortung erarbeitete Branchenleitlinien für die gute
Herstellungspraxis unter Einbeziehung des Konzeptes der systematischen
Kontrolle kritischer Produktionspunkte (sog. HACCP-Konzept) einen
wichtigen Beitrag leisten.

Einbeziehung der Importeure und Transporteure von Futtermitteln
und Zusatzstoffen in die Entwicklung von Sicherheitskonzepten.

7. Dokumentationspflichten für Futtermittelhersteller

Verlängerung der derzeitig geltenden Frist zur Aufbewahrung von
Buchführungsunterlagen von 3 Jahren auf 10 Jahre, um insbesondere
die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel nach Feststellung von
BSE-Erkrankungen zu ermöglichen.

Ausdehnung der Aufbewahrung von Rückstellmustern aus der Futtermittel-
produktion, sofern die Haltbarkeit der Produkte es erlaubt, auf 6
Monate, um die Ursachenermittlung im Fall von Kontaminationen zu
gewährleisten.

8. Verbesserung der Futtermittelüberwachung

Intensivierung der Futtermittelüberwachung; hierzu wurde bereits im
März von der Agrarministerkonferenz in Cottbus ein detailliertes
Programm beschlossen und im Internet veröffentlicht.

Verbesserung der Futtermittelüberwachung durch Qualifizierung des mit
der Durchführung beauftragten Personals; in einer Futtermittel-
kontrolleursverordnung sollen bundeseinheitlich entsprechende
Anforderungenan die Aus- und Fortbildung des Personenkreises festgelegt
werden.

9. Verschärfung von Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Umsetzung dieser Zielstellung ist bereits durch das BSE-
Maßnahmengesetz vom 19. Februar 2001 erfolgt.

10. Aktionsplan für besondere Ereignisse

Erarbeiten einen Aktionsplans in Verbindung mit einem Schnellwarnsystem
zur Sicherung eines einheitlichen Vorgehens von Bund und Ländern in
besonderen Situationen, z.B. Feststellung überhöhter Schadstoffgehalte
in Futtermitteln; in diesem Aktionsplan sollen Maßnahmen, Befugnisse,
Zuständigkeiten und Informationswege festgelegt und aktuell gehalten
werden.
 



 

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